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Experten-Antwort

EMR und Urlaub?

von bri06.08.2010 | 15:57
2022 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe für 1 Jahr die volle EMR bewilligt bekommen. Darf ich jetzt auch mal in den Urlaub fahren/fliegen? Bin seit 2 Jahren nicht mehr aus dem Haus gekommen (ausser für Arzttermine). Brauche dringen Erholung von diesem Gutachterstress. Muss ich mich vorher "abmelden" und bei wem?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2010 | 09:47

Hallo bri,

wie Arnold Ihnen schon richtig geantwortet hat, können Sie natürlich in Urlaub fahren. Es wäre sicher sinnvoll, wenn eine Person Ihres Vertrauens mal Ihre Post durchschaut - allerdings kann ich mir den Sachverhalt mit der Reha bei befristeter EM-Rente auch nicht so richtig vorstellen...

Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub!

3 Antworten

Arnoldam 06.08.2010 | 16:03
Natürlich dürfen Sie in Urlaub fahren und zwar solange wie Sie wollen. Abmelden brauchen Sie sich auch nicht und zwar bei niemandem - auch nicht bei der Rentenversicherung
briam 06.08.2010 | 16:58
Lieber Arnold, danke für die schnelle Antwort und auch danke für Ihre guten Tips der vergangenen Tage!! Es kann aber sein, dass ich evtl. zu einer Reha-Maßnahme von der DRV aufgefordert werde. Falls ich ausgerechnet dann mal 2 Wochen nicht Erreichbar bin und evtl. eine Frist verpasse, kann mir dann evtl. die EMR-Zahlung gestrichen werden?
Arnoldam 06.08.2010 | 17:25
Verstehe ich jetzt nicht so ganz... Wenn Sie doch erst kürzlich die EM-Rente für 1 Jahr bewilligt bekommen haben, steht doch derzeit und bis auf weiteres eigentlich keine Reha an . Die RV genehmigt ihnen doch nicht gleichzeitig eine EM- Rente und noch eine Reha.. Im Normalfall geht man vor der EM-Rente erstmal in die Reha.... Eine Rehamassnahme während einer befristeten Berentung und die von Seiten der RV angeordnet , wäre aber sehr ungewöhnlich. Eigentlich wäre eine Rehamassnahme erst beim nächsten Verlängerungsantragsverfahren dann denkbar. Grundsätzlich kann aber in 2 Wochen Urlaub eigentlich nicht so viel passieren. Es gibt schon gar keine Fristen die so kurz sind und eine Einstellung der Zahlung der EM-Rente wäre auf jeden Fall undenkbar. Da machen Sie sich mal gar keine Sorgen. Es wäre natürlich am besten wenn jemand aus der Famile dann während ihrer Abwesenheit zur Sicherheit mal die Post kontrolliert , ob etwas von der RV dabei ist und Sie dann gegebenenfalls im Urlaub davon verständigt.
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