Hallo Toffifee,
dem Beitrag von „Ihr Wunschname“ kann ich zustimmen. Allerdings sollten Sie Ihre Erwartungen in eine Erhöhung Ihrer Rente durch die zusätzlichen Beiträge nicht zu hoch stecken. In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind für die Zeit ab Eintritt der Erwerbsminderung bereits Zurechnungszeiten enthalten. Eine spätere Erhöhung der Rente ergibt sich daher nur, wenn und soweit die Entgeltpunkte aus den Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege höher sind, als die Entgeltpunkte aus der parallel liegenden Zurechnungszeit.