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Experten-Antwort

EMR-Verlängerung altes/neues Recht

von Tina17.11.2018 | 21:30
114 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, meine teilweise EMR läuft im April 2019 aus. Ich wurde zur Verlängerung aufgefordert. Habe ich es richtig verstanden, dass wenn - die Verlängerung der teilweisen EMR erfolgt--- altes Recht bzw. - die Verlängerung eine volle EMR ergibt---- neues Recht zugrunde gelegt wird? Ist es dann egal, ob der Antrag zur Verlängerung im Jahr 2018 oder 2019 gestellt wurde, weil ja die Verlängerung bzw. die Neugewährung einer vollen EMR frühestens ab Mai 2019 startet (neues Recht)? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

dem Beitrag von „DRV“ ist zuzustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

DRVam 18.11.2018 | 07:31
Eine Verlängerung bewirkt keinen neuen Leistungsfall, daher verbleibt es beim alten Recht. Bei Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente kommt es dann darauf an, seit wann Sie voll erwerbsgemindert sind, wann der Antrag gestellt wurde und ob die Rente befristet oder unbefristet gewährt wird. Gibt alles zusammen einen Rentenbeginn in 2019, wird die volle Erwerbsminderungsrente nach neuem Rechr berechnet.
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