Hallo,
ich habe einen EMR-Antrag gestellt.
Wann muß die DRV eine Verweisungstätigkeit benennen?
Ich möchte mich jetzt nicht in Theorien verbreiten was in welcher Fallgestaltung passieren könnte und was nicht.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Anntrag mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründet und alle Einschränkungen dokumentiert haben, die zur Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung wichtig sein können.
Und dann warten Sie - wie jeder andere auch - das Ergebnis des Rentenverfahrens ab.
Kommt raus dass Sie - egal was - nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Rente.
Kommt raus dass Sie - egal was - noch 6 Stunden und mehr täglich machen können, gibt es keine Rente.
Und jetzt könnte man noch Stundenlang schwafeln was dazwischen alles vorliegen könnte......
Bei allem gehe ich natürlich davon aus, dass Ihre Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen, aber das haben Sie ja bestimmt schon geprüft. Grins.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Anntrag mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründet und alle Einschränkungen dokumentiert haben, die zur Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung wichtig sein können.
Und dann warten Sie - wie jeder andere auch - das Ergebnis des Rentenverfahrens ab.
Kommt raus dass Sie - egal was - nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Rente.
Kommt raus dass Sie - egal was - noch 6 Stunden und mehr täglich machen können, gibt es keine Rente.
Und jetzt könnte man noch Stundenlang schwafeln was dazwischen alles vorliegen könnte......
Bei allem gehe ich natürlich davon aus, dass Ihre Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen, aber das haben Sie ja bestimmt schon geprüft. Grins.
Hallo KSC,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ja, die Ärzte haben gut begründet und alles dokumentiert.
In der Renteninformation ist u.a. die Höhe der Erwerbsminderungsrente angegeben. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen. Würden die Versicherungszeiten nicht ausreichen, hätte die DRV 0,00 € angegeben?
Ich habe gehört, dass die Rente häufig abgelehnt wird, es aber Fallkonstellationen geben soll, wenn die DRV keinen geeigneten Arbeitsplatz benennt, die Rente gerettet ist. Stimmt das so?
Ja diese Fallkonstellationen kann es geben.
Aber ich sehe als Praktiker wenig Sinn darin im laufenden Verfahren über "hätte, wenn und aber" zu spekuliern, v.a. habe ich am Wochenende keine Lust darüber "Aufsätze" zu schreiben.
Auch deshalb weil wir ja nichts über Sie wissen (Alter, beruflicher Werdegang, Art der Erkrankung,....)
Ich gehe davon aus, dass Sie den Anntrag mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründet und alle Einschränkungen dokumentiert haben, die zur Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung wichtig sein können.
Und dann warten Sie - wie jeder andere auch - das Ergebnis des Rentenverfahrens ab.
Kommt raus dass Sie - egal was - nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Rente.
Kommt raus dass Sie - egal was - noch 6 Stunden und mehr täglich machen können, gibt es keine Rente.
Und jetzt könnte man noch Stundenlang schwafeln was dazwischen alles vorliegen könnte......
Bei allem gehe ich natürlich davon aus, dass Ihre Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen, aber das haben Sie ja bestimmt schon geprüft. Grins.
Ich habe gehört, dass die Rente häufig abgelehnt wird, es aber Fallkonstellationen geben soll, wenn die DRV keinen geeigneten Arbeitsplatz benennt, die Rente gerettet ist. Stimmt das so?
Es ist eigentlich ganz einfach:
Die DRV nennt Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz, dann gibt es keine Rente. Die DRV nennt Ihnen keinen konkreten Arbeitsplatz, dann ist die Rente gerettet.
Verehrteste @Uschi!
Und das was man auf Ihren Beitrag antworten kann ist auch ganz einfach:
Das ist einfach falsch, Müll, Bockmist, Blödsinn, etc
Ich gehe davon aus, dass Sie den Anntrag mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründet und alle Einschränkungen dokumentiert haben, die zur Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung wichtig sein können.
Und dann warten Sie - wie jeder andere auch - das Ergebnis des Rentenverfahrens ab.
Kommt raus dass Sie - egal was - nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Rente.
Kommt raus dass Sie - egal was - noch 6 Stunden und mehr täglich machen können, gibt es keine Rente.
Und jetzt könnte man noch Stundenlang schwafeln was dazwischen alles vorliegen könnte......
Bei allem gehe ich natürlich davon aus, dass Ihre Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen, aber das haben Sie ja bestimmt schon geprüft. Grins.
Ich habe gehört, dass die Rente häufig abgelehnt wird, es aber Fallkonstellationen geben soll, wenn die DRV keinen geeigneten Arbeitsplatz benennt, die Rente gerettet ist. Stimmt das so?
Es ist eigentlich ganz einfach:
Die DRV nennt Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz, dann gibt es keine Rente. Die DRV nennt Ihnen keinen konkreten Arbeitsplatz, dann ist die Rente gerettet.
Hallo Bieni,
die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit spielt grundsätzlich nur noch dann eine Rolle, wenn für Sie ein sogenannter Berufsschutz besteht. Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, dann gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.
Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Sie auf eine andere Tätigkeit als Ihren bisherigen (Haupt)Beruf verwiesen werden können. Eine solche Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen.
Unabhängig von der Frage der Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit gibt es auch noch Regelungen zur sog. „Arbeitsmarktrente“:
Wenn Sie nach den Feststellungen des zuständigen Rentenversicherungsträgers mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Das bedeutet, Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.
Können Sie jedoch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, spielt die Arbeitsmarktlage keine Rolle; Sie haben dann keinen Rentenanspruch.
Weitere Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
herunterladen können.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Anntrag mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründet und alle Einschränkungen dokumentiert haben, die zur Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung wichtig sein können.
Und dann warten Sie - wie jeder andere auch - das Ergebnis des Rentenverfahrens ab.
Kommt raus dass Sie - egal was - nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Rente.
Kommt raus dass Sie - egal was - noch 6 Stunden und mehr täglich machen können, gibt es keine Rente.
Und jetzt könnte man noch Stundenlang schwafeln was dazwischen alles vorliegen könnte......
Bei allem gehe ich natürlich davon aus, dass Ihre Versicherungszeiten für einen EM Schutz ausreichen, aber das haben Sie ja bestimmt schon geprüft. Grins.
Ich habe gehört, dass die Rente häufig abgelehnt wird, es aber Fallkonstellationen geben soll, wenn die DRV keinen geeigneten Arbeitsplatz benennt, die Rente gerettet ist. Stimmt das so?
Es ist eigentlich ganz einfach:
Die DRV nennt Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz, dann gibt es keine Rente. Die DRV nennt Ihnen keinen konkreten Arbeitsplatz, dann ist die Rente gerettet.
Das Jobcenter konnte mir keinen Arbeitsplatz benennen und ich habe die Rente bekommen.