Was genau Sie mit den von Ihnen genannten vier Jahren meinen, erschließt sich auch mir auf Anhieb nicht.
Ich vermute, dass Sie in vier Jahren eine Altersrente beanspruchen können und wollen wissen, ob Sie ohne Meldung beim Arbeitsamt (was natürlich zur Folge hätte, dass Sie kein ALG bekämen) Ihre Rente beanspruchen können.
Diesbezüglich kann ich sagen, dass Sie selbstverständlich nicht verpflichtet sind, ALG zu beantragen, wenn Sie für sich entscheiden, dass Ihnen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung reicht und Sie damit auskommen.
Die Frage wäre ggf., ob Ihnen die am 01.12.12 beginnende Rente auf Zeit (für bis zu drei Jahre) bewilligt wurde, ob es sich um eine Dauerrente handelt: Soweit die Zeitrente vor Ablauf der vier Jahre endet, müsste dann geschaut werden, ob ein Rentenanspruch auch nach Ablauf der Befristung weiterhin besteht.