Grüß Gott liebe Gemeinde,
hätte bitte folgende Frage:
Zum 31.12.12 endet mein aktueller Arbeitsvertrag (Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen mit Abfindung). Ab 01.12.12 bekomme ich eine teilweise EMR.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich zum 01.01.13 einen Antrag auf ALG 1 stellen sollte (mir ist bewußt, dass das zugrunde liegende Gehalt als Hinzuverdienst für die EMR berücksichtigt wird)? Es könnte bei mir sein, dass hierdruch die EMR während des ALG-Bezuges komplett wegfällt.
Daher nun meine eigentliche Frage: Was passiert, wenn ich keinen Antrag auf ALG 1 stelle; bleibt meine Anwartschaft dann für 4 Jahre erhalten?
Ich danke recht herzlich für zweckdienliche Hinweise.
Viele Grüße
Harvey