Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich als Zeitrenten geleistet. Eine Dauerrente kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, zum Beispiel, wenn schwerwiegende medizinische Einschränkungen vorliegen, sodass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Sogenannte Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen, es gilt auch nicht die sonst übliche maximale Befristung von neun Jahren.
Sollte sich ihr gesundheitlicher Zustand seit dem Erstantrag deutlich verschlechtert haben, können Sie über einen Widerspruch versuchen, die volle Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Arbeitsmarkt zu erlangen.
Geben Sie in der Begründung des Widerspruchs ein umfassendes Bild ihrer Erkrankung wieder, benennen Sie alle behandelnden Ärzte, eventuelle Krankenhausaufenthalte etc.. Die Rentenversicherung wird dann erneut über das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung entscheiden.