Nö, es wurden mehrere §§ genannt, nämlich 62 bis 66 SGB I. Der von @Loni verlinkte § 66 SGB I dürfte dabei für sich genommen kaum ausreichen.
§ 63 SGB I regelt das derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung Leistungen beantragt oder erhält, sich einer Heilbehandlung unterziehen soll, wenn zu erwarten ist, dass diese eine Besserung herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern kann.
Hierzu folgende Anmerkungen von mir:
1. Die Regelungen der §§ 62 bis 66, oder besser der §§ 60 bis 67 SGB I stehen alle unter der Überschrift "Mitwirkungspflichten". Meines Erachtens rechtfertigen die Mitwirkungspflichten jedoch keine verbindliche Auflage in einem Bewilligungsbescheid.
2. Ausschlaggebend könnte eigentlich nur § 63 SGB I sein. Dieser ist als Soll-Vorschrift ausgeführt, was nichts anderes bedeutet, als dass die Behörde gebundenes Ermessen ausüben muss und im Regelfall eine Verpflichtung des Leistungsberechtigten besteht, wenn die Voraussetzungen (Besserung oder keine Verschlechterung zu erwarten) vorliegen und kein atypischer Fall vorliegt. Sofern man überhaupt davon ausgeht, dass eine Auflage zur Behandlung, bzw. Behandlungsintensivierung zulässig ist, müsste die Behörde dieses Ermessen schon im Bewilligungsbescheid ausüben und die Auflage entsprechend begründen. Ansonsten dürfte die Auflage meines Erachtens rechtswidrig sein.
3. Vorliegend werden ja bereits laufende Therapien durchgeführt und diese sollen lediglich intensiviert werden. M.E. erhöht das noch die Anforderungen an eine ausreichende Begründung der Auflage und es müsste darüber hinaus auch konkret dargelegt werden, welche Art der Intensivierung sich die DRV denn so vorstellt.
Ich würde auf jeden Fall dringend dazu raten, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, mit dem Ziel festzustellen, ob die Auflage überhaupt isoliert anfechtbar ist (ich fürchte nicht) bzw. was beim nächsten Verlängerungsantrag geschieht, wenn die Behandlung nicht intensiviert oder - aus Sicht der DRV - nicht ausreichend oder in eine falsche Richtung intensiviert wurde
Was meint ihr dazu?