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Experten-Antwort

EMR Zahlung nach 6 Mon.

von GM02.02.2011 | 20:50
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 58 Jahre mir wurde vom Sozialgericht am 26.01.2011 die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt zum 01.02.2011 zugesprochen. Befristete auf 3 Jahre. Laut Gutachter bin ich nur noch 3-6 Stunden Erwerbsfähig. Der Beginn der Rentenzahlung ist ab 01.08,2011. Einen Bescheid über eine Berufsunfähigkeitsrente hab ich schon. Zur Zeit bekomme ich Arbeitslosengeld. Ende der Alg1 Zahlung wäre 02.09.2011. Meine Frage. Wer bezahlt vom 01.02.2011 bis 31.07.2011.? Läuft das Arbeitslosengeld weiter? Bekomme ich die Berufsunfähigkeitsrente? Oder? Grüße und Danke für die Antworten GM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo GM,

die Frage, ob bis zum Rentenbeginn (01.08.2011) noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollten Sie direkt mit Bundesagentur für Arbeit abklären. Grdsl. stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Ob dies ab Rentenbeginn noch genau so ist, oder ob die volle EM-Rente den Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausschließt sollten Sie ebenfalls mit Ihrer Agentur für Arbeit abklären. Vermutlich gehört es sowieso zu Ihren Mitwirkungspflichten die Agentur für Arbeit über den Rentenbeginn zu informieren. Die Agentur für Arbeit wird Ihnen dann einen entsprechenden Bescheid erteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Seiten der Rentenversicherung keine abschließenden Auskünfte zu Fragen des Arbeitslosengeldanspruches erteilen.

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3 Antworten

chrisam 02.02.2011 | 23:02
Wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft, besteht prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Harz IV). Eine Verlängerung von Alg I ist auch bei Härtefällen nicht vorgesehen. Tatsächlich werden jedoch Leistungen nach SGB II nur bewilligt, wenn so gut wie kein Vermögen vorhanden ist. Ersparnisse (bis auf sehr geringe Summen), größerer Haus- und Grundbesitz, teures Auto, Schmuck etc. müssen zunächst veräußert und zum Lebensunterhalt verwendet werden. Dort würde man Ihnen eventuell für die Dauer des Leistungsbezug die Teilnahme an einer mehr oder weniger sinnvollen Beschäftigung verordnen. Wahrscheinlich wird man Sie jedoch, trotz teilweiser Erwerbsfähigkeit, wegen des bereits bestätigten Rentenanspruches, auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung SGB XII verweisen. Dort sind allerdings die Grenzen des erlaubten Besitzes noch enger gefasst als beim Alg II. Der Staat (Steuerzahler) springt nur ein, wenn der Grundbedarf (359,- Euro plus Miete) nicht mehr aus eigener Kraft gedeckt werden kann, unabhängig von der Höhe der im Leben bisher bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
Manfred Ernstam 03.02.2011 | 11:05
Hallo Zunächst bekommen sie ALG! Es kann aber auch sein das Sie beides bekommen, es kann auch sein das Sie 2 Monate beides bekommen, das hängt von der Zuverdienstgrenze ab, 2 Monate dürfen sie auch das doppelte verdienen. Hat das Arbeitsamt RÜCKZAHLUNGS Ansprüche angemeldet, gibt’s nichts. Bei mir hatten die das versäumt. Also warten sie es ab, geht alles seinen Weg. MfG
Sozialrechtleram 03.02.2011 | 00:11
Zahlen muß die Agentur für Arbeit, denn Sie haben ja Ansprüche auf ALG 1.
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