Hallo GM,
die Frage, ob bis zum Rentenbeginn (01.08.2011) noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollten Sie direkt mit Bundesagentur für Arbeit abklären. Grdsl. stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Ob dies ab Rentenbeginn noch genau so ist, oder ob die volle EM-Rente den Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausschließt sollten Sie ebenfalls mit Ihrer Agentur für Arbeit abklären. Vermutlich gehört es sowieso zu Ihren Mitwirkungspflichten die Agentur für Arbeit über den Rentenbeginn zu informieren. Die Agentur für Arbeit wird Ihnen dann einen entsprechenden Bescheid erteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Seiten der Rentenversicherung keine abschließenden Auskünfte zu Fragen des Arbeitslosengeldanspruches erteilen.