Guten Abend
Ich habe diesen Wechsel im letzten Jahr, ohne Vor- oder Nachteile für mich, vollzogen.
Ich hatte neben dem Bezug der EMR keinen weiteren Hinzuverdienst, der sich ggf. hätte noch rentensteigernd auswirken können.
Bevor ich diesen Wechsel beantragte (die Antragstellung ging problemlos bei uns auf dem Bürgeramt), hatte ich mich bei der DRV noch einmal bezüglich der Wartezeiterfüllung erkundigt und mir wurde bestätigt, dass ich die Wartezeit zur Antragstellung erfülle.
Im Zweifel also das noch einmal abklären!
Der Rentenzahlbetrag blieb/bleibt unverändert, aufgrund Besitzschutz.
Neben dem Schwerbehindertengrad von mindestens GdB 50 sollten Sie also die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die dazu notwendige Altersgrenze erreicht haben, um einen Wechsel zu erwägen.
Alles Gute wünscht Silvia