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Experten-Antwort

EMR

von K.A.02.01.2019 | 09:32
116 Ansichten
2 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag zusammen, ich habe folgende Frage, da mir die Suchfunktion nicht wirklich weiter geholfen hat, ich weiß, diese Frage kam bestimmt schon öfters, aber ich hab`s halt nicht gefunden. Ich bin im Widerspruch meiner EMR, sollte dieser nicht durchkommen, wann kann ich einen erneuten Antrag stellen und wie wird dieser dann berechnet werden? Kommen durch die Hartz4 Zahlungen noch irgendwelche Beiträge dazu? Oder Punkte? Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K.A.,

ich kann mich der Antwort von Rentenschmied anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 02.01.2019 | 09:45
Guten Morgen, wenn dem Rentenantrag im Widerspruchsverfahren nicht abgeholfen wird steht Ihnen noch der Klageweg offen. Nach Abschluß des Verfahrens durch z.Bsp. eine Zurückweisung des Widerspruchs können Sie aber jederzeit einen neuen Rentenantrag stellen, nur ob das sinnvoll ist? Wenn neue gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen macht es Sinn diese im laufenden Verfahren vorzubringen, sofern die Ablehnung überhaupt aus medizinischen Gründen erfolgt ist. Ihre Informationen sind leider nicht ausreichend. Rentenrechtliche Zeiten werden immer nur bis zum Leistungsfall angerechnet, von daher ist es ohne einen konkreten Leistungsfall müssig darüber zu spekulieren was und wie noch reinkommt. Grundsätzlich ändern/erhöhen/vermindern aber alle rentenrechtlichen Zeiten vor dem Leistungsfall die Rentenhöhe, nur machen kann man daran selbst gar nichts, die Bewertung erfolgt nach Gesetz. Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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