Hallo Rentenexperten,
ich bin heute das erste mal auf dieses Forum gelandet und habe festgestellt, dass Ihr mir sicherlich einen guten Rat geben könnt. Ich bin am 02.06.1949 und habe seit 2007 ein Rentenverfahren wegen EM laufen (zur Zeit Berufungsverfahren), bei meiner zust. Gemeinde hatte ich bereits im Februar 2009 einen Antrag auf Ehöhung des Grades der Behinderung von 30 auf 50 gestellt, hier habe ich selbst ein Widerspruchsverfahren über das Versorgungsamt gestellt und heute einen Abhilfebescheid erhalten, dass ich rückwirkend zum 15.05. 2010 einen GdB von 50 erhalte, nun bin ich heute zu meiner Gemeinde und habe einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichsten Zeitpunkt gestellt und denen auch gesagt, dass bei mir auch ein Berufungsverfahren über EM-Rente läuft, allerdings konnte diese junge Sachbearbeiterin diesbezüglich nicht tätig werden, sie sagte immerwieder vierteljahres Antragsverfahren, mein Rechtsanwalt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit dem Berufungsverfahren auch nicht viel zu tun hätte, da bei v.g. Verfahren es rein um die Leistungsfähigkeit ginge und ich ja nur EM Rente beantragt hatte. Bitte teillt mir mit ob es hier noch eine Möglichkeit gibt, dass ich evtl. ab 01.09.2010 diese Rente erhalte, da ja bei mir das Berufungsverfahren noch anhänig ist.
Für rasche Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
Hochacchtungsvoll
Sophie