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Experten-Antwort

EMrentenantrag abgelehnt

von Rosa01.11.2012 | 15:22
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dazu folgende Frage, wie kann es sein, daß nach 8,5 Monaten!!! Bearbeitungszeit der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird und das mit einer lapidaren Begründung? In der Ablehnung stehen zur medizinischen Beurteilung nicht einmal ein kleiner Teil meiner körperlichen (dauerhaften) Einschränkungen, die die Ärzte gemeldet haben! Widerspruch mit Beantragung auf Akteneinsicht liegt ebenfalls seit fast 2 Wochen vor, aber nicht mal eine Eingangsbestätigung hält man für nötig. Also stimmt es, das erstmal 80 % aller Anträge auf EM-Rente ohne eine fundierte Begründung pauschal abgelehnt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger sind bemüht, über Rentenanträge möglichst zeitnah zu entscheiden. Leider ist dies nicht immer möglich. Gerade in Erwerbsminderungsrentenverfahren ist es bisweilen notwendig, mehrere ärztliche Gutachten einzuholen / erstellen zu lassen oder von verschiedenen Spezialisten Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Verfahren können dadurch im Einzelfall leider auch mal längere Zeit in Anspruch nehmen.

Die Rentenversicherungsträger sind auch verpflichtet, alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die für den Eintritt von Erwerbminderung erheblich sein können, festzustellen und zu würdigen. Dabei können sie nicht einfach Willkür walten lassen und Anträge "nach Quote" ablehnen - schließlich sind die Entscheidungen der Rentenversicherungsträger gerichtlich überprüfbar!

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht richtig war, sollten Sie einen Arzt Ihres Vertrauens fragen, ob er Ihre Ansicht teilt. Falls ja, können Sie die Angelegenheit im Zuge des Widerspruchsverfahrens oder eines anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens klären lassen.

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16 Antworten

KSCam 01.11.2012 | 15:39
Nein, Ihre pauschale Vermutung, dass es einen bestimmten Prozentsatz gibt, wo "immer abgelehnt" wird, ist nicht zutreffend. Warum Ihr Vorgang 8,5 Monate gedauert hat, kann kein Forumsteilnehmer beantworten - alle Antworten, die Sie darauf erhalten werden, sind reine Spekulation. Zu Ihren Krankheiten und welche davon für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit relevant sind, befragen Sie Ihre Ärzte, die Sie argumentativ bei der Begründung des Widerspruchs unterstützen sollten.
Lilaam 01.11.2012 | 18:31
Zitat von Rosa anzeigenausblenden
Das bestätigt eigentlich nur, dass man Ihren Antrag gründlich geprüft und nicht voreilig abgelehnt hat. Würde Ihre "Verschwörungstheorie", dass 80 Prozent aller Anträge ohne nähere Prüfung abgelehnt werden, zutreffen, dann hätte es keine vier Wochen bis zum Ablehnungsbescheid gedauert. Die Kriterien für Erwerbsminderungsrenten sind nicht leicht zu erfüllen. Das erklärt u.a. die relativ hohe Ablehnungsquote. Vielleicht waren Ihre medizinischen Befundberichte auch nicht aussagekräftig genug. Sie sollten zunächst einmal objektiv darüber nachdenken, ob Sie tasächlich nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich "leichte" berufliche Tätigkeiten verrichten können. Denn nur dann käme überhaupt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Je nach dem Ergebnis Ihrer OBJEKTIVEN Selbsteinschätzung, sollten Sie dann entweder bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen oder die Entscheidung Ihres Widerspruchs, den sie hoffentlich mit Hilfe eines Sozialrechtsexperten verfasst haben, abwarten. Erfahrungsgemäß kann die Widerspruchsbearbeitung mehr als sechs Monate dauern. Auch wenn der Gesetzgeber bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklagen erlaubt. Das eventuell anschließende Klageverfahren dauert dann u.U. mehrere Jahre, je nachdem, wie viele Instanzen Sie durchlaufen wollen. Sie brauchen viel Geduld!
KSCam 01.11.2012 | 21:09
Und was wollen Sie mit der Anfrage hier im Forum erreichen? Was für eine Antwort erhoffen Sie sich?
Rosaam 01.11.2012 | 19:56
Danke erstmal für die Antworten, also erstens erlaube ich mir mal darauf hinzuweisen, das ich hier in diesem Forum keine Klärung der med. Sachverhalte erhoffe und 8,5 Monate BEarbeitung sind keines Falls ein Beleg für gründliche Bearbeitung, es kann auch ein Beleg für lange Untätigkeit sein... Aber das nur am Rande. Wenn man in die Ablehnung keinen wirklichen Grund schreibt, auf chronische neurologische (Lähmungen von Nervenbahnen), HNO (chronischen Atemwegserkrankungen) , immunologische Störungen (monatlich wiederkehrende Infekte) und ärztliche Feststellungen überhaupt nicht eingeht und schreibt, also wir haben umfangreich geprüft und eine Skoliose und Zustand nach Infektion (steht wirklich so als Begründung drin) erfüllt die Bedingungen nicht, dann frag ich mich schon wie solch eine Bewertung zustande kommt, zumal ich schon seit über 2,5 Jahren durchgehend krank geschrieben bin! Da kann man sich dann denn doch solch "ironischen" Kommentare sparen und sachlich bleiben!
Rosaam 02.11.2012 | 15:12
Vielen Dank für die Experten - Antwort. Der Arzt meines Vertrauens ist der medizinischen Meinung, das allein auf Grund der nachgewiesenen Immunschwäche und ihren Auswirkungen schon ein Berentungsgrund besteht und hat das gegenüber der RV auch so dargestellt. Deshalb war ich mehr als verwundert, das auf sämtliche Befunde der Fachärzte nicht eingegangen wurde und eine Begutachtung überhaupt nicht stattfand.
Klaus-Peteram 02.11.2012 | 19:05
Nicht jede RV schickt eine Eingangsbestätigung - weder vom EM-Antrag noch von einem Widerspruch. Manche Regionalträger machen das - andere nicht. Wenn Sie also sicher gehen wollen ob ihr Widerspruch auch vorliegt würde ich innerhalb der Widerspruchsfrist in jedem Fall dies telefonisch bei der RV erfragen. " Der Arzt ihres Vertrauens " trifft aber eben nicht die Entscheidung zur EM-Rente. .... Aussagen zur EM-rente der behandelnden Ärzte sind GRUNDSÄTZLICH mit allergrösster Vorsicht zu geniessen, da diesen Ärzten in den allermeisten Fällen die sozial-med. Fachkenntnisse fehlen welche aber zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit absolute Bedingung sind ! Der Spruch " Schuster bleib bei deinen Leisten " trifft da exakt zu. Da wird dem Patienten schnell mal ein Floh mit der Rente ins Ohr gesetzt, was sich dann nachher als nicht so einfach herausstellt. Das solche Aussagen eines Arztes auch oft aufgrund des Arzt - Patientenverhältnisses fallen ist ebenfalls zu berücksichtigen. Und da die RV dies genau weiss, werden Atteste/ Berichte der behandlenden Fachärzte mit einer gewissen Skepsis gesehen und einer Überprüfung durch einen neutralen Arzt/Gutachter unterzogen.
R.A.am 02.11.2012 | 19:55
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Wir wahr! Glücklicherweise war ich nicht annähernd so optimistisch wie meine behandelnde Fachärztin. Nach deren Ansicht wäre ich nämlich erwerbsunfähig gewesen statt "nur" berufsunfähig. Sie meinte es bestimmt nur gut in ihren diesbezüglichen Befundberichten für DRV und Sozialgericht. Allerdings hätte sie damit auch überzogene Erwartungen in mir wecken können, wenn ich ihrer Einschätzung blind vertraut hätte. MfG
Klaus-Peteram 02.11.2012 | 20:31
Wenn alle Leute eine Rente bekämen wo der Haus- und/oder Facharzt dies sagt, wäre die RV wohl schon lange pleite. Ich persönlich finde es eigentlich eine Frachheit wie diese Ärzte in ganz vielen Fällen ihren Patienten oft sehr leichtfertig mal eben zur Rente " raten " und so Hoffnungen schüren die später bitterlich enttaüscht werden...
Rosaam 02.11.2012 | 21:02
Sorry, Klaus-Peter nur ist gerade dieser Arzt kein Noboddy und kennt sich genau mit meinem Krankheitsbild aus und betreut viele Erkrankte, bei denen das als Berufskrankheit gilt! Also bitte keine pauschalen Aussagen über Kompetenz von Ärzten wenn man diese nicht kennt und deren Wissen nicht einschätzen kann. Wenn man lesen kann, dann würde man auch darauf stossen, das ich geschrieben habe, das es keine Begutachtung oder ein Gutachten durch die RV gab. Einen negativen Kommentar kann man pauschal immer vom Stapel lassen wenn man im Netz anonym bleibt.
R.A.am 03.11.2012 | 03:46
Kennt Ihr Arzt auch die wesentlichen Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung? Gerade darin liegen nämlich die Fallstricke! MfG
Maryam 03.11.2012 | 08:15
@Rosa Das Sie mit den genanten Erkrankungen eine Rente bekommen glauben Sie doch wohl selbst nicht. Das ist einfach lächerlich. Das sind doch alles 08/15 Erkrankungen die viele Menschen haben und trotzdem Vollzeit arbeiten. Das die RV dies ebenso sieht finde ich sehr gut. Leute die sich eine Rente erschleichen wollen werden dort eben gleich aussortiert. Die werden dich schon wieder ans arbeiten kriegen , da bin ich mir ganz sicher.
Rosaam 03.11.2012 | 09:11
@ R.A. ja die Ärzte die mich behandeln kennen den Unterschied. Ich bin auch nicht nur in einer Fachrichtung in Behandlung, also handelt es sich nicht um eine pauschale Aussage eines Arztes und soweit ich das weiß, ist der Arzt von dem die Aussage kam auch in den BG mit Gutachtertätigkeiten tätig. Nun hat die BG nichts mit der RV zu tun, aber ein sozialmedizinisches Wissen ist schon zu vermuten. Ich war in meinem Leben durchgängig arbeiten und habe keine "Unterbrechnungen" durch Arbeitslosigkeit o.ä., um so härter haben mich die letzten 3 Jahre getroffen.
Rosaam 03.11.2012 | 08:44
Liebe Mary, welche Erkrankungen habe ich genannt? Also Entschuldigung, wenn man zu oberflächlich ist, sollte man den Mund nicht aufreissen! So so, sie haben also eine Autoimmunerkrankung, Lähmungen im Nervensystem, Arthritis in beiden Beinen, Chronische Atemwegserkrankungen, eine Wirbelsäulenverkrümmung (ca. 20 Grad), aktive chronische Infektionen, Schmerzsyndrome an Händen, Beinen und Wirbelsäule (Entzündungen) u.s.w. Ich muss mir von solchen Menschen nicht dumm kommen lassen! Wahrscheinlich haben Sie eine EM-Rente auf Depressionen bekommen? Ich gebe ihnen gerne einen Teil meiner Erkrankungen, mal sehen ob Sie nur mit der Hälfte als Arbeitsfähig sehen. Solch überflüssige Kommentare sind der Maßstab des deutschen Bildungswesens? Das wird mir hier echt zu dumm.
Psychonautam 07.11.2012 | 12:58
@Rosa: Ich kenne mich leider mit den Möglichkeiten nicht aus, aber wie schaut es mit einem Unabhängigen Gutachten eines anderen Arztes (nicht ÄD und nich der "Hausarzt")? Und bitte nicht auf "Arbeitnehmer" reagieren. Der hat hier wohl nix anderes zu tun den ganzen Tag.
Rosaam 07.11.2012 | 17:41
Also zwischenzeitlich hat die RV reagiert und den Widerspruch bestätigt. Es wurden nochmals über mich Befunde der behandelnden Ärzte angefordert, warum auch immer - denn in den letzten 12 Monaten hat sich trotz Reha nichts verändert und die Prognosen der Fachärzte waren eindeutig. Sie gehen von keiner Besserung aus. Das mit nem unabhängigen Gutachten wäre schon ein Schritt bei meinem jetzigen Einkommen aber schwer zu machen (bin schon seit Mitte 2010 krankgeschrieben und im Dez. 11 ausgesteuert, dann Arge). Auf Grund laufender zivilrechtlicher Klagen werden aber sowieso Gutachten beauftragt und das weiß die RV. Aber danke für den lieben Tipp und so kann man auch normal reden.
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