Die Rentenversicherungsträger sind bemüht, über Rentenanträge möglichst zeitnah zu entscheiden. Leider ist dies nicht immer möglich. Gerade in Erwerbsminderungsrentenverfahren ist es bisweilen notwendig, mehrere ärztliche Gutachten einzuholen / erstellen zu lassen oder von verschiedenen Spezialisten Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Verfahren können dadurch im Einzelfall leider auch mal längere Zeit in Anspruch nehmen.
Die Rentenversicherungsträger sind auch verpflichtet, alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die für den Eintritt von Erwerbminderung erheblich sein können, festzustellen und zu würdigen. Dabei können sie nicht einfach Willkür walten lassen und Anträge "nach Quote" ablehnen - schließlich sind die Entscheidungen der Rentenversicherungsträger gerichtlich überprüfbar!
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht richtig war, sollten Sie einen Arzt Ihres Vertrauens fragen, ob er Ihre Ansicht teilt. Falls ja, können Sie die Angelegenheit im Zuge des Widerspruchsverfahrens oder eines anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens klären lassen.