Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Es mag ja sein das User DRV es gern so hätte aber noch entscheiden die GKV so https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versic… Es tut mir leid, dass Sie den von Ihnen angegeben Link nicht richtig verstehen. Schon an der 1. Voraussetzung scheitert es nämlich, da Rentner im Regelfall immer versicherungspflichtig sind. Sie sollten mal das Merkblatt R0815 lesen, das öffnet Ihnen die Augen Wenn Sie mir dann noch immer nicht glauben, warten Sie einfach die Antwort des Experten ab.Ergänzend: Aus der Frage von Karl Friedrich ist eindeutig noch nicht geklärt, ob er freiwillige oder Pflichtbeiträge aus seinen Altersversorgungen an die GKV zahlt. Aber, in beiden Fällen ist die Ehefrau auch selbst beitragspflichtig. Entweder auch als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied ...die Einkommensgrenze bei etwaiger freiwilliger KV ist deutlich überschritten und bei Pflichtversicherung wäre auch eine 1-EUR-Rente beitragspflichtig. Ein DRV-Experte wird sich aus dieser Frage raushalten, da hier die GKV zuständig ist. Eine Antwort für den Fragesteller wäre hier möglich: https://www.krankenkassenforum.de/ ...wenn nicht gar die eigene Krankenkasse das beantworten könnte ;-) Gruß w.
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