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EMRentner und nun die Frau auch Rentenbezug

von Karl Friedrich06.11.2019 | 11:56
155 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich bin befristeter voller EM Rentner. Nun geht meine Frau nun auch zum 01.01.20 in Altersrente mit knapp 620€. Frage: muß Sie selber Krankenkasse von dieser Rente so wie ich bezahlen? Bis jetzt ist sie durch Hausfrau über mich in der gesetzlich. KK mitversichert. Oder wird das dann als „ Familieneinkommen“ dazugerechnet und mit verrechnet? Ich bezahle Akt. Von der DRV Rente Krankenkassenbeitrag und noch durch eine Penkazahlung noch mal Krankenkasse. Das wäre dann die dritte Beitragszahlung für uns beide. Mit freundlichen Grüßen Karl Friedrich

7 Antworten

so ist es wohlam 06.11.2019 | 12:06
diese mickrige Renten, werden durch Steuern / Krankenkasse etc. immer weiter gemindert. Ich denke, für Ihre gesamten Einnahmen 2 x Rente und 1 x Pensionskasse werden Sie freundlich zur Kasse gebeten. Die DRV verwaltet ja nur, ist nicht zuständig.
Meine Meinungam 06.11.2019 | 12:32
Hallo. Wenn die Ehefrau Rente bekommt wird geprüft ob sie krankenversicherungpflichtig in die KVdR kommt. Dann muß Sie Ihren Beitrag zahlen von der Rente. Ist Sie nicht KVdR plichtig bei geringer Rente kann Sie in der Familienversicherung bleiben solange Sie die Einkommensgrenze einhält.
DRVam 06.11.2019 | 13:27
Auch Ihre Ehefrau zahlt dann von ihrer Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Da sie mit ihrer eigenen Rente dann ein Einkommen hat, entfällt die Familienversicherung.
Meine Meinungam 06.11.2019 | 13:46
Es mag ja sein das User DRV es gern so hätte aber noch entscheiden die GKV so https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versic…
DRVam 06.11.2019 | 15:38
Es tut mir leid, dass Sie den von Ihnen angegeben Link nicht richtig verstehen. Schon an der 1. Voraussetzung scheitert es nämlich, da Rentner im Regelfall immer versicherungspflichtig sind. Sie sollten mal das Merkblatt R0815 lesen, das öffnet Ihnen die Augen Wenn Sie mir dann noch immer nicht glauben, warten Sie einfach die Antwort des Experten ab.
W°lfgangam 06.11.2019 | 20:35
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Es mag ja sein das User DRV es gern so hätte aber noch entscheiden die GKV so https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versic… Es tut mir leid, dass Sie den von Ihnen angegeben Link nicht richtig verstehen. Schon an der 1. Voraussetzung scheitert es nämlich, da Rentner im Regelfall immer versicherungspflichtig sind. Sie sollten mal das Merkblatt R0815 lesen, das öffnet Ihnen die Augen Wenn Sie mir dann noch immer nicht glauben, warten Sie einfach die Antwort des Experten ab.
Ergänzend: Aus der Frage von Karl Friedrich ist eindeutig noch nicht geklärt, ob er freiwillige oder Pflichtbeiträge aus seinen Altersversorgungen an die GKV zahlt. Aber, in beiden Fällen ist die Ehefrau auch selbst beitragspflichtig. Entweder auch als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied ...die Einkommensgrenze bei etwaiger freiwilliger KV ist deutlich überschritten und bei Pflichtversicherung wäre auch eine 1-EUR-Rente beitragspflichtig. Ein DRV-Experte wird sich aus dieser Frage raushalten, da hier die GKV zuständig ist. Eine Antwort für den Fragesteller wäre hier möglich: https://www.krankenkassenforum.de/ ...wenn nicht gar die eigene Krankenkasse das beantworten könnte ;-) Gruß w.
Kaiseram 07.11.2019 | 05:34
Es ist eben ein großer Unterschied, ob man etwas „meint“ oder etwas „weiß“. Dann auch noch auf seiner falschen „Meinung“ zu beharren, ist einfach nur peinlich oder User „Meine Meinung“?
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