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Experten-Antwort

EM/Schwerbehinderung

von Fragensteller16.12.2018 | 08:29
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6 Antworten

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Sind DRV und Versorgungsamt miteinander vernetzt in dem Sinne dass das Versorgungsamt die DRV darüber informiert, dass ein Erwerbsminderungsrentner die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem Versorgungsamt findet nicht statt. Eine grundsätzliche Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt ist auch nicht zulässig. Sind die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente für Schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt oder wünscht der Betroffene eine solche Rente nicht, dann benötigt die Rentenversicherung diese Daten auch nicht zur Erfüllung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (Übermittlung nicht zulässig).Der sich aus Ihrem Schwerbehindertenbescheid ergebende Grad der Behinderung gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung Ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit nach dem Schwerbehindertenrecht an. Damit ist jedoch keine Aussage verbunden, wie sich Ihre Behinderung auf die Leistungsfähigkeit nach dem Recht der Rentenversicherung auswirkt und umgekehrt. Die Rentenversicherung prüft daher nicht, ob die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch zutreffend ist oder nicht.

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5 Antworten

DRVam 16.12.2018 | 08:32
Nein! Da muss jeder Versicherte selbst drauf achten und ggf. einen Umwandlungsantrag stellen.
Richtige Antwortam 16.12.2018 | 12:27
Nein, ganz bestimmt nicht. Das ist Ihre Aufgabe und vielleicht haben Sie nur den befristeten GdB. Mfg
Schadeam 16.12.2018 | 14:19
Im übrigen weiß das Versorgungsamt auch gar nicht ob der fragliche EM Rentner 35 Versicherungsjahre aufweist oder nicht und damit eventuell gar keine Altersrente für Schwerbehinderte bekommen kann. Und wenn sich das Versorgungamt tatsächlich näher im Rentenrecht auskennen würde, wüsste es dass die Altersrente in aller Regel nicht höher ist als die bezogene EM Rente. Darum muss man sich schon selbst kümmern, das ist ja auch nicht zuviel verlangt, oder?
Karliam 17.12.2018 | 06:54
Hallo zusammen, wird bei der Stellung einer teilweise EMR unter Umständen auch der Status einer bestehenden - unbefristeten - Schwerbehinderung von 50% überprüft? Respektive kann bei Überprüfung durch evtl. Gutachter nach Stellung EMR Antrag - und deren Ablehnung - eine evtl. Überprüfung des SB-Grades erfolgen - oder wieder zurückgeführt werden in befristet? Das wäre dann ein klassisches Eigentor. Gruß Karli
DRVam 17.12.2018 | 13:34
Zitat von Karli anzeigenausblenden
Schwerbehinderung und ErwerbsminderungEinschränkungen und werden unterschiedlich bewertet. Wenn der Gesundheitszustand sich aber glücklicherweise bessert, kann in beiden Fällen eine Überprüfung stattfinden und der GdB gekürzt oder der Erwerbsminderungsstatus wegfallen.
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