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Experten-Antwort

Ende ATZ Beginn Rente 61

von Rentenanwärter06.06.2014 | 17:07
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7 Antworten

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Hallo zusammen, bin am 23.2.1957 geboren. Ich arbeite ohne Unterbrechungen seit dem 1.8.1973. Kann nach der neuen Regelung mit 63 Jahren und 10 Monaten die Rente ohne Abzüge beziehen. Wann wäre das genau? Ab 1.12.2020 oder am 1.1.2021? Eine ATZ, die ich aber aktuell noch nicht unterschrieben habe, würde dann vorher max. 3 + 3 Jahre dauern. Ab wann genau könnte ich mit der aktiven ATZ genau starten? Danke für Ihre Antworten und frohe Pfingsten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenanwärter,

der Antwort von W*lfgang kann ich mich nur anschließen.

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6 Antworten

Pauleam 06.06.2014 | 18:46
Ich versuche es mal mit einer Antwort: Wenn Sie am 23.02.1957 geboren sind, dann vollenden Sie im Februar 2020 das 63. Lebensjahr. Bei einem angenommenen Rentenbeginn von 63 Jahren + 0 Monaten würden Sie am 1. März in Rente gehen können. Bei einem Rentenbeginn von 63 Jahren + 10 Monate in Ihrem Fall wäre das dann der 1.1.2021. Die erste ungekürzte Rente würde dann nachschüssig Ende Januar 2021 fließen. Sie sollten also die Altersteilzeit idealerweise vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2020 vereinbaren. Die 6 Jahre Altersteilzeit zählen meines Wissens voll zu den Beitragszeiten dazu. Damit wären diese Zeiten dann mit 47 Jahren + 5 Monaten übererfüllt und Sie können dann ab 1.1.2021 ungekürzt in Rente gehen. Frohe Pfingsten!
Pauleam 06.06.2014 | 19:00
Ihr Ruhestand beginnt dann mit der passiven Phase der Altersteilzeit am 1.1.2018 im Alter von 61 Jahren und 5 Monaten. Herzlichen Glückwunsch! Bei mir sieht das ähnlich aus. Ich bin bereits in der passiven Phase der ATZ und profitiere auch von der sogenannten "neuen Rente". Aber nicht wundern! Es gibt viele Neider. Die Hetzkampagne der Medien läuft immer noch.
Rentenanwärteram 06.06.2014 | 19:57
Hallo Paule, zunächst einmal recht herzlichen Dank für Deine Antworten. Ja, die Zeiten der ATZ (aktiv + passiv) zählen auf jeden Fall zu den Beitragszeiten, weil ja in beiden Phasen Rentenbeiträge entrichtet werden. Es gibt in meinem Fall aber wohl noch eine weitere Möglichkeit sogar noch 1 Jahr früher "auszusteigen" ?! ATZ vom 1.1.2015 - 31.12.2018 ( 2 Jahre aktiv und 2 Jahre passiv). Dann sind genau 45 Jahre und 5 Monate Rentenbeiträge entrichtet worden. Vom 1.1.2019 - 31.12.2020 (also nach der ATZ) zwei weitere Jahre ALG I beziehen und dann, wie bereits geschrieben, ab 1.1.2021 in Rente ohne Abzüge. Wie ist Deine Meinung zu diesem Fall? Offiziell sollen ja die letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit vor der Rente mit 63 ja nicht mehr anerkannt werden. Aber ich habe ja schon vor der Arbeitslosigkeit über 45 Jahr voll. Somit sollte das irrelevant sein. Weisst Du wie die 2 Jahre ALG I dann "vergütet" werden? X % von dem Gehalt der ATZ? Gruß Rentenanwärter
Rentenanwärteram 06.06.2014 | 21:22
Hallo Paule, das Thema scheint sehr komplex zu sein. Unter folgendem Link werden 11 Antworten zu diesem Thema gegeben, u.a. muss man wohl nach der ATZ nicht zwangsläufig in Rente gehen. Man könnte rein theoretisch sogar wieder bei dem "alten" Arbeitgeber anfagen. http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/altersteilzeit-und-… Ich denke ich werde mal gegen Ende des Jahres einen Rentenberater aufsuchen und das Thema anhand von ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) genauestens bewerten lassen. Gruß Rentenanwärter
Pauleam 06.06.2014 | 21:02
Das wird wohl nicht so ganz funktionieren. Altersteilzeit darf meines Wissens nur so abgeschlossen werden, dass sich anschließend nahtlos die Rente anschließt. Das ist ja das Ziel der Altersteilzeit. Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, dann ist das der 1.3.2020 als möglicher Endtermin der ATZ. Dann könnten Sie theoretisch mit Abschlägen die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Sie können sich dann natürlich anschließend für 10 Monate arbeitslos melden bis zu 31.12.2020, um die abschlagsfreie Rente ab 1.1.2021 zu erreichen, einen Minijob annehmen oder vom Ersparten leben Das kann Ihnen keiner verwehren. Bei ALG-Beantragung wird folgendes wird passieren: 1. Sperre für 12 Wochen vom Arbeitsamt wegen eigenverschuldeter Auflösung des Arbeitsvertrages, also 12 Wochen kein Geld. 2. Die restlichen 7 Monate gibt es ALG1, jedoch nur bezogen auf das halbe Bruttogehalt entspr. der Altersteilzeit. 3. Schikane bzgl. Lehrgänge, Aufforderung zu Vorstellungsgesprächen u.ä. Ich würde das an Ihrer Stelle nicht machen.
W*lfgangam 07.06.2014 | 20:42
Hallo Rentenanwärter, die (gesetzliche/tarifvertragliche) ATZ muss bis zu einem frühestmöglichen Rentenbeginn laufen, aber höchsten bis zum ungekürzten Rentenbeginn. Wenn man/der AG und AN die gesetzlichen Vorschriften zur ATZ unbeachtet lässt, können beide natürlich jede Art von vertraglicher Regelung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnis vereinbaren - da die AR wg ATZ für Ihren Jahrgang nicht mehr möglich ist, ist der Vertragsinhalt dazu ziemlich wurst. Wenn Ihnen die 'Vorteile' - meist finanzieller Art mit vorzeitigem/aktivem Beschäftigungsende entgegenkommen, nur zu. Für die Rente sind die aktuellen/neu vereinbarten ATZ-Regelungen unerheblich, sofern sie sich nicht an der abgesenkten Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte (wie Sie richtig sagen, bei Ihnen 63+10) orientieren. Gruß w. ...'früher' nannte man das 'Vorruhestandsverträge' - die neuen ATZ-Verträge haben den gleichen Charakter, nicht ganz, da sie sich weiterhin an die Rente binden (müssen).
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