Das wird wohl nicht so ganz funktionieren.
Altersteilzeit darf meines Wissens nur so abgeschlossen werden, dass sich anschließend nahtlos die Rente anschließt. Das ist ja das Ziel der Altersteilzeit. Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, dann ist das der 1.3.2020 als möglicher Endtermin der ATZ. Dann könnten Sie theoretisch mit Abschlägen die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Sie können sich dann natürlich anschließend für 10 Monate arbeitslos melden bis zu 31.12.2020, um die abschlagsfreie Rente ab 1.1.2021 zu erreichen, einen Minijob annehmen oder vom Ersparten leben Das kann Ihnen keiner verwehren.
Bei ALG-Beantragung wird folgendes wird passieren:
1.
Sperre für 12 Wochen vom Arbeitsamt wegen eigenverschuldeter Auflösung des Arbeitsvertrages, also 12 Wochen kein Geld.
2.
Die restlichen 7 Monate gibt es ALG1, jedoch nur bezogen auf das halbe Bruttogehalt entspr. der Altersteilzeit.
3.
Schikane bzgl. Lehrgänge, Aufforderung zu Vorstellungsgesprächen u.ä.
Ich würde das an Ihrer Stelle nicht machen.