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Ende befristete Rente/Arbeitsamt ?

von Diemi05.01.2009 | 19:42
1421 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Erhalte bis 30.06.2009 zeitlich begrenzte Rente wegen voller Erwerbsminderung.Würde die Rente nicht weiter bewilligt, wäre ich ab 01.07.2009 arbeitslos. Gilt für mich als Rentner auch die Verpflichtung, dass ich mich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muß ?

3 Antworten

Chrisam 05.01.2009 | 19:56
Die Frage sollten Sie der Agentur für Arbeit stellen.
Corlettoam 05.01.2009 | 20:04
Hier wieder aus eigener Erfahrung : ein klares JA ! Sie sollten sich auf jeden Fall ca. 3 Monate vor Auslauf ihrer EM-Rente bei der Agentur für Arbeit melden und die Agentur sowohl über das Auslaufen der EM-Rente , als auch über den laufenden Verlängerungsantrag informieren. Lassen Sie sich diese Meldung auf jeden Fall schriftlich von der Agentur bestätigen, um von vorne herein allen ( späteren ) Eventualitäten und event. später vorgewofenen Fristversäumnissen aus dem Wege zu gehen ! Außer der Aufnahme ihrer Personalien wird allerdings nichts an diesem Termin passieren. Sowohl für einen ALG I Antrag als auch eine Vermittlungstätigkeit seitens der Agentur , ist dieser Zeitpunkt von 3 Monaten vor Auslauf der EM-Rente zu früh. Sie werden dann gleich aber einen neuen Vorstellungstermin kurz ( wenige Tage !) vor dem Ende der befristeteten EM-Rente erhalten. Dann wird der ALG I Antrag aufgenommen und alle weiteren Formalien ( wie Beruflicher Werdegang , Qualifikationen , etc. pp ) geklärt werden. Sollte bis zu diesem 2. Termin ihre EM-Rente verlängert werden, müssen Sie dies natürlich der Agentur sofort zur Kenntnis bringen und sich dort quasi wieder abmelden ! Sollte das EM-Rentenverfahren bis dann noch nicht entscheiden sein, bekommen Sie dann ab 1.7. ALG I ( sofern die Anspruchsvorrausetzungen Ihrerseits erfüllt sind ) Bewerbungen , aktive Arbeitsplatzsuche etc. Ihrerseits sowie Vermittlungsbemühungen seitens der Agentur werden jedoch in den meisten Fällen bei EM-Rentenantragstellern NICHT verlangt bzw. durchgeführt. Bis zum Entscheid über ihren Verlängerungsantrag werden Sie quasi als " Karteileiche " von der Agentur für Arbeit behandelt, da Sie ja nicht vermittelbar sind. Sollte sich das Rentenverfahren ( wie bei mir 11 Monate ) hinziehen , werden Sie allerdings so alle 2-3 Monate seitens der Agentur zu einem Termin eingeladen, in dem Sie dann das Neueste von der Rentenfront berichten können - mehr aber auch nicht !
Diemiam 05.01.2009 | 21:26
Herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft.
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