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Ende der Beschäftigung und Abfindung

von Berri04.05.2010 | 17:16
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5 Antworten

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Hallo, ich werde im August 63. Zum 1. September möchte ich deshalb in Rente gehen. Mit meinem Arbeitgeber soll eine Auflösung der Beschäftigung vereinbart werden. Als Ausgleich für den Verlust der Beschäftigung erhalte ich eine Abfindung (ca. 30.000 EUR). Die soll aber erst im Januar 2011 gezahlt werden. Wie wirkt sich das alles auf die Rente aus und wie wird es steuerlich behandelt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich gilt:

Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB 4. Sie findet damit aber auch keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Rente.

Eine Abfindung, die nach Beginn der Altersrente gezahlt wird, hat unter dem Aspekt des "Hinzuverdienstes" keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

4 Antworten

Rentendocam 04.05.2010 | 19:46
Bei einer Abfindung handelt es sich nicht um Hinzuverdienst im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.Die Hinzuverdienstgrenze wird somit nicht berührt. Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung wenden sie sich bitte an die dafür zuständige Stelle, das Finazamt.Das ist keine Angelegenheit der Rentenversicherung.
atz-leram 05.05.2010 | 05:58
ist das denn nicht vertraglich geregelt? in meinem fall gilt die abfindung für den verlust des arbeitsplatzes und ist nicht beitragspflichtig aber begünstigt steuerpflichtig. somit kann sie rentenrechtlich auch nicht berücksichtigt werden. die abfindung wird auch im letzten atz-monat gezahlt. mfg f.
Berriam 05.05.2010 | 00:22
Erst einmal vielen Dank. Aber fließt denn die Abfindung noch in die Rentenberechnung ein? Sind von der Abfindung Beiträge zu zahlen? Wenn ja, voll oder teilweise (gibt es einen Freibetrag)?
Berriam 05.05.2010 | 17:45
Hallo, die von "atz-ler" gegebene Information trifft meine Situation leider nicht. Ich verweise noch einmal auf den geschilderten Sachverhalt. Kann mir dazu jemand die gestellten Fragen beantworten? Vielen Dank vorab!
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