Im Oktober endet mein Anspruch auf Erziehungsrente.Da mein Sohn noch weiter die Schule besucht möchte ich gerne wissen, welche Zuschüsse o.ä. ich dann beantragen kann, da mein Gehalt nicht ausreicht?
Hartz IV, was sonst?
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, wissen Sie jetzt, warum die Gewerkschaften Mindestlöhne fordern? Der Staat finanziert hier die Unternehmen, die Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen einstellen. Diese Subvention nennt sich noch "Arbeitslosengeld II" und wird von manchen Parteien auch noch verteidigt. Man will das ganze in Zukunft nur gerne "Kombilohn" nennen, damit es nicht mehr so viele merken! Lesen Sie http://de.wikipedia.org/wiki/Kombilohn
Der Haken an der Sache ist, von Mitnahmeeffekten ganz abgesehen, schon jetzt, dass ein Arbeitgeber gar nicht daran denken wird, mehr zu zahlen, wenn es dem Arbeitnehmer ohnehin vom Staat aufgestockt wird.
Nur komisch, dass man derartige sozialistischen Ideen immer nur dann hat, wenn es um das Geld von Unternehme(r)n geht (Bürgschaften für Banken, Bad-Bank, Kombilohn, ...) und bei Parteien, die den Sozialismus ganz weit von sich weisen.
Was soll dies alles, nehme mal einen Mindestlohn von 8 Euro in der Stunde an.
Diesen mit 174 Stunden im Monat hochgerechnet ergibt sich ein Jahres-
brutto von 16.704 Euro. Bei derzeit 26,56 Rentenwert für einen Entgelt-
punkt sind 30879 Euro Durchschnittsverdienst in 2009 vorausgesetzt.
Dies auf 16.704 Jahresverdienst bezogen ergibt im Jahr 16.704 : 30879
0,5410 Entgeltpunkte a/ 26,56 sind es 14,37 Rentenwert. Dies hochge-
rechnet für 45 Jahre Beitragszeit ergibt 647 Bruttorente, minus 53 Euro
verbleiben 594 Euro Nettorente.
Bin davon ausgegangen, jährliche Rentenerhöhungen werden von der
Inflation aufgefressen.
Dies realistisch betrachtet führt zur Aufstockung mit ca. 150 Grund-
sicherung, dies kann es doch auch nicht sein.
Ist dies Ideal??? Wir brauchen ein Mindesteinkommen, ob dies Kombilohn
oder sonst wie heißt , der Staat muss zulegen ob dies Hartz IV oder anders
heißt.
Die Löhne sind zu niedrig, dies tu ich allen kund, will nicht erklären,
wer ist daran den Schuld.
Mit freundlichen Grüßen.
einen Großteil der Schuld haben solche Deppen wie der Superwirtschaftsminister Glos.
Aber selbst den will der Bayernkönig halten
Unqualifizierte Bemerkungen zeichnen manche Menschen aus, was soll,s.
Glaube nicht, dass Gloos zu den Deppen der Nation gehört, viel mehr die
Interpreten solcher Bemerkungen.
Gloos war und wollte niemals Superminister sein und niemand konnte
ihn vom Rücktritt abhalten, wie dies jetzt feststeht.
Als handwerklicher Müllermeister hat er mehr als seine Fähigkeiten be-
wiesen, dies soll ihm mancher Schreiberling erst mal nachmachen.
Manche Menschen hatten eben eine schlechte Kinderstube und haben
trotzdem auch ihren Platz in Gottes Tierreich.
Mit freundlichen Grüßen.
Um jetzt über die restliche Diskussion hinweg endlich auf Ihre Frage einzugehen, Sie können - abgesehen von ergänzendem AlgII - verschiedene Sozialleistungen beantragen.
Wohnen Sie zur Miete, können Sie evtl. Wohngeld erhalten, bei einem eigenen Haus kann Ihnen das Äquivalent dazu gewährt werden, nennt sich hier "Lastenzuschuss". Ihr Sohn erhält sicherlich auch weiterhin Kindergeld, wenn er über 18 und Schüler ist. Wollen Sie jedoch aufstockendes AlgII beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse offen legen müssen. Außerdem werden AlgII und Wohngeld/Lastenzuschuss nicht nebeneinander gezahlt. Im AlgII-Satz, sprich bei der Bedarfsermittlung, wird bereits ein "angemessener" Satz für Wohnung/Heizung berücksichtigt.
Ihnen alles Gute!
Nur, mit dem wirklich kleinen Unterschied, dass der Ex-Minister nicht "Gloos" sondern "Glos" heißt.
Wie war das mit den "Deppen der Nation" noch?
No name, teilen Sie meine Ansicht, dass Lastenzuschuss
bzw. Mietbeihilfe von der
Bedarfsermittlung gekürzt
werden.
Genau der Betrag für das von
der Agentur bezahlte Kinder-
geld.
Witzig auch die Aussage des
Politikers Lorenz Mayer, ein
Hartz IV Bezieher kann zu-
sätzlich einen 400 Minijob haben.
Schon richtig, dabei die Fest-
stellung aber auch wichtig,
hiervon werden aber 240 Euro
wiederum von der Bedarfsermittlung abgezogen.
MfG.
Da die Erziehungsrente endet, können sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen einer Altersrente oder einer eventuellen Erwerbsminderungsrente keine weiteren Rentenleistungen mehr erwarten. Diese Frage hatten wir ja bereits erörtert.
Dem Beitrag von "no name" können Sie aber sicherlich einige nützliche Hinweise entnehmen, ob und auch wo sie eventuell weitere "Leistungen" erhalten können.
Hallo Christin,
das Forum der Deutschen Rentenversicherung kann nur sehr begrenzt auf Möglichkeiten aufmerksam machen, welche Zuschüsse von Familien im Einzelfall beantragt werden können. Den bisherigen Beiträgen ist in den Kernaussagen der Hinweis auf das ALG II, das Wohngeld bzw. Lastenzuschuss und das Kindergeld zu entnehmen. Wir empfehlen Ihnen mal die Internetseite des Bundesministeriums http://www.bmfsfj.de aufzurufen. Ferner können Sie unter http://www.familienhandbuch.de unter der Rubrik A-Z unter dem Punkt Leistungen für Familien ( linke Bildschirmhälfte ) ebenfalls eine Aufstellung von familientypischer Leistungen ersehen.
Vermutlich hat "Schiko" mit seinen Einwendungen recht, wenn er der Meinung ist, das die von "no name" angesprochenen Leistungen, sofern Sie beantragt werden und ggfs. ein Anspruch darauf bestehen sollte, eventuell an anderer Stelle (hier ALG II ) wieder angerechnet werden. Aber dieses Problem dürfte vorher bei der Erziehungsrente ja auch schon bestanden haben. Zumindest müsste sich dann aber der ALG II Anspruch nach Wegfall der Erziehungsrente erhöhen. Da diese Leistungen aber nicht beim Rentenversicherungsträger beantragt werden und auch nicht von diesem errechnet werden, können wir hierzu keine abschließenden Aussagen machen.