Hallo Klaus,
Ihre Regelaltersrente wird mindestens in derselben Höhe gezahlt werden, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente. Selbst wenn die aktuelle Berechnung der Altersrente niedriger ausfallen sollte, besteht ein Besitzschutz.
Eine höhere Rente ist theoretisch möglich, wenn Sie während der EM-Rente versicherungspflichtig gearbeitet haben sollten. Allerdings ist in Ihrer EM-Rente bereits eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten, Ihnen wurden also bereits Beiträge in der Weise angerechnet, als hätten Sie auch während der Erwerbsminderung weiterhin ungefähr soviel verdient, wie durchschnittlich in Ihrem Versicherungsleben davor. Eine höhere Rente könnte sich nur dann ergeben, wenn Sie mit der tatsächlichen Tätigkeit während der EM höhere Beträge erwirtschaftet hätten.
Die Umwandlung in die Altersrente erfolgt von Amts wegen, Sie werden dazu angeschrieben.