Ich beziehe ein Flexirente. Die Regelaltersgrenze erreiche ich im Mai 2021.
Nun gibt es bei uns eine neue Betriebsvereinbarung, welche am 01.01.2019 in Kraft tritt:
"Das Arbeitsverhältnis endet ohne besondere Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht, oder zu dem Zeitpunkt ab dem eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezogen wird..."
Für bereits Beschäftigte kommt die BV erst zum 01.01.2020 zur Entfaltung.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich mit meiner Flexirente automatisch zum 01.01.2020 gekündigt werde und nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten darf?