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Ende des Studiums - Wegfall Vollwaisenrente

von Zottel06.06.2008 | 15:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe zur Zeit als Student Vollwaisenrente, die zum Ende des Monats Juni wegfallen soll. Mein Studium werde ich allerdings erst Ende diesen Semesters (Ende August) abschließen. Mein Versicherungsträger möchte nun wissen, ob in meinem Studiengang eine Abschlussprüfung vorgesehen ist. Meinen Studiengang schließt man mit einer Diplomarbeit und anschließend mit einem Diplomkolloquium ab. Die Abgabe der Diplomarbeit war Mitte April. Das Diplomkolloquium wir voraussichtlich Mitte August stattfinden. DIE FRAGE: Was wird als "Abschlussprüfung" geltend gemacht? 1. Leistung der letzten regulären Prüfung? 2. Abgabe der Diplomarbeit? 3. Ablegen des Diplomkolloquiums? Liebe Grüße Zottel

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Hochschulausbildung endet

- bei Ablegung einer Abschlussprüfung (Staatsexamen, Diplomprüfung) mit dem letzten Tag der Prüfung, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Exmatrikulation stattfindet. Der Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ist unerheblich

- mit dem Ende des letzten Semesters (Exmatrikulation), wenn für den betreffenden Studiengang eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist. Der Zeitpunkt der Einstellung des Vorlesungsbetriebes ist unerheblich. Bei Aufnahme einer hauptberuflichen Beschäftigung oder Tätigkeit oder einer Exmatrikulation vor dem bescheinigten Semesterende endet die Ausbildung mit dem Vortag

- mit dem Tag des Erreichens des ersten Abschlusses, wenn sowohl eine Abschlussprüfung abgelegt als auch promoviert wird

- bei vorzeitigem Abbruch mit dem Tag des Abbruchs

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Den genauen Termin für den Wegfall des Rentenanspruchs kann Ihnen nur der zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen.

1 Antworten

Zottelam 06.06.2008 | 16:36
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann halte ich fest, dass in meinem Fall der Tag des Diplomkolloquiums, also der Verteidigung der Diplomarbeit maßgeblich den Termin für den Wegfall des Rentenanspruchs bestimmt. Da diese mündliche Prüfung erst Mitte/Ende August stattfinden wird, gehe ich davon, bis zu diesem Termin Vollwaisenrente rechtmäßig weiter beziehen zu können. Sollte meine Einschätzung richtig sein, sehe ich diesen Thread als beantwortet an. Liebe Grüße
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