Die Hochschulausbildung endet
- bei Ablegung einer Abschlussprüfung (Staatsexamen, Diplomprüfung) mit dem letzten Tag der Prüfung, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Exmatrikulation stattfindet. Der Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ist unerheblich
- mit dem Ende des letzten Semesters (Exmatrikulation), wenn für den betreffenden Studiengang eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist. Der Zeitpunkt der Einstellung des Vorlesungsbetriebes ist unerheblich. Bei Aufnahme einer hauptberuflichen Beschäftigung oder Tätigkeit oder einer Exmatrikulation vor dem bescheinigten Semesterende endet die Ausbildung mit dem Vortag
- mit dem Tag des Erreichens des ersten Abschlusses, wenn sowohl eine Abschlussprüfung abgelegt als auch promoviert wird
- bei vorzeitigem Abbruch mit dem Tag des Abbruchs