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Ende emr das nächste

von mati05.05.2010 | 14:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ende july läuft die berf. Emr aus, Antag auf Verlängerung gestellt und Gutachter besucht. Im falle eine Ablehnung der Verlängerung, hbe ich fogende Fragen: - welche schritte soll ich jetzt schon unternehmen: - Habe bei der Krankenkasse nach meinem restlichen Anspruch auf Krankengeld, noch keine Antwort. - Wann soll ich mich beim Arbeitsamt melden? danke im Voraus

3 Antworten

Mausteram 05.05.2010 | 16:32
Wenn Sie jetzt beim Gutachter waren , sollte eine Entscheidung in ihrem EM-Verfahren eigentlich unmittelbar bevorstehen. Sie sollten auf jeden erstmal vorrangig ( wie Sie es ja auch schon getan haben ) - bei über dem Ablauf der EM-Rente hinaus weiter bestehender AU - den Restanspruch auf Krankengeld bei ihrer Krankenkasse schriftlich geltend machen. (Rest)Anpruch haben Sie aber nur in einer starren Blockfrist von 3 Jahren, gerechnet vom 1. Tag der Krankschreibung an. Ich hoffe , diese Zeitspanne ist noch nicht abgelaufen... Sollte der Restanspruch wirklich noch bestehen und ein negativer Bescheid der Kasse erteilt werden, sollten Sie sofort Widerspruch erheben ( mit Hilfe VDK/SoVD oder einem Rechtsanwalt ) und gegen die Krankenkasse rechtlich vorgehen ! Als nächstes würde ich mich - zur Sicherheit - ebenfalls umgehend auch bei der Agentur für Arbeit melden. Falls die EM-Rente abgelehnt wird und kein KK-Geld mehr gezahlt wird oder dies irgendwann dann ausläuft ( Aussteuerung ) , käme dann ja auch ALG I Beantragung ims Spiel. Dazu müssten Sie natürlich Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einlegen und das ALG I wird dann so lange gezahlt, bis über den Widerspruch und ein sich event. dann noch anschließendes Sozialgerichtsverfahren rechtskräftig entschieden wurde. Längstens natürlich nur für ihre persönliche Anspruchsdauer auf ALG I. Die Meldung bei der AfA sollte bereits ca. 3 Monate vor Ablauf der EM-Rente zur Sicherheit erfolgen - also jetzt. Also Sie bekommen auf jeden Fall dann erstmal entweder weiter KK-Geld oder ALG I. Ganz ohne Geld stehen Sie in ihrem Fall keinesfalls da. Und wenn die EM-Rente bis dahin verlängert wird, hat sich das alles sowieso erledigt...
Wolfgangam 05.05.2010 | 21:16
Hallo Mauster, > Und wenn die EM-Rente bis dahin verlängert wird, hat sich das alles sowieso erledigt... ist es bei den DRV-Trägern nicht üblich, ggf. monatsweise die EM-Rente zunächst zu verlängern, wenn die bisherigen med. Erkenntnisse für eine Verlängerung sprechen könnten ? (bis die Gutachter sich ausgetrödelt haben kann der Juli rum sein, soll ja in Einzelfällen vorkommen ;-) Dann müsste mati aber Anfang Juli mal zum Telefon greifen und den aktuellen Stand hinterfragen. Gruß w. PS: ansonsten genau die richtigen Hinweise gegeben (obwohl, gleich Verbände/Anwalt für einen simplen Widerspruch ...manche können selbst formulieren und schreiben ;-)
Mausteram 06.05.2010 | 11:54
Das eine befristete EM-Rente über die Befristungszeitpunkt hinaus von der Rentenversicherung freiwillig und erstmal weiter gezahlt, weil das Verfahren noch läuft , ist unüblich und kommt nur in absoluten Einzel/Ausnahmefällen vor. Warum auch ? Durch die Befristung ist ja von vorne herein das Ende der EM-Rente und damit der Zahlung festgelegt und allen Beteiligten bekannt. Allenfalls auf Antrag des EM-Antragstellers und mit rechtlicher Unterstützung durch den VDK/SovD oder einem Anwalt wäre eine vorläufige Weiterzahlung bis zum Entscheid denkbar. Da müssten dann aber wirklich handfeste Gründen und ein Verschulden seitens der RV vorliegen, um diesen Schritt auch seitens der RV rechtfertigen zu können. Der RV aber in einem EM-Verlängerungsverfahren ein zeitliches oder anderes fehlerhaftes Verschulden und /oder eine Verzögerungstaktik vorzuwerfen, ist aber schwierig bis unmöglich. In den meisten Fällen ist ja bei Wegfall der EM-Rente bzw. bei noch nicht ergangenem Bescheid, ja auch eine andere Leistungszahlung vorrübergehend denkbar, wie z.b. Krankengeld oder ALG I . Insofern ist eine Weiterzahlung der EM-Rente bis zum endgültigem Entscheid über selbige ja auch meistens gar nicht nötig.
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