Hallo Robert Meier,
die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. Ein Antrag auf die Regelaltersrente ist nicht erforderlich. Das Rentenverfahren wird in diesesm Fall vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen eingeleitet.
Die in der EU-Rente bereits berücksichtigten persönlichen Entgeltpunkte sind für die Regelaltersrente besitzgeschützt zu übernehmen.