Normalerweise heißt Versicherungspflicht (Pflichtversicherung): Sie zahlen Beiträge und bekommen später dafür Rente.
Wer Kinder erzieht, erwirbt Rentenansprüche auch ohne eigene Beiträge. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund aus Steuermitteln. Die sogenannte Kindererziehungszeit beträgt bei Geburten ab 1992 drei Jahre. Sie werden also in den ersten 36 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes so gestellt, als hätten sie durchschnittliche Rentenbeiträge eingezahlt. Die aktuelle Rentenzahlung würde dafür z.Zt. rd. 78,- € betragen, wie gesagt, ohne eigene Beitragszahlung.
Darüberhinaus wird Ihnen die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes als Versicherungszeit berücksichtigt. Diese ist z.B. für vorzeitige Rentenansprüche von Bedeutung.