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Ende ICH-AG = Ende Rentenpflichtbeitrag?

von Jessica10.09.2007 | 16:42
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4 Antworten

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Hallo, ich habe noch eine ICH-AG im 2. Förderjahr die Ende dieses Monats ausläuft. Das 3. Jahr beantrage ich nicht mehr, da ich Anfang Oktober Mutter werde und dann zuhause beim Baby bleibe. Das Gewerbe ist schon vordatiert abgemeldet. Ohne den weiteren Bezug des Existenzgründungszuschusses bin ich doch dann auch nicht mehr verpflichtet Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Oder? So verstehe ich den Text auf der Seite der DRV: "Wichtig für alle Gründer einer Ich-AG: Sie unterliegen solange der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie den Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehen. Also müssen Ich-AG-ler Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen." Bitte um Antwort! Vielen Dank schonmal! VG, Jessica

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie einen Existenzgründungszuschuß von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, sind Sie versicherungspflichtig, solange Sie diesen Zuschuß erhalten.

Teilen Sie dem Rentenversicherungsträger schriftlich mit, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben haben.

Durch Kindererziehung entsteht regelm. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Normalerweise heißt Versicherungspflicht (Pflichtversicherung): Sie zahlen Beiträge und bekommen später dafür Rente.

Wer Kinder erzieht, erwirbt Rentenansprüche auch ohne eigene Beiträge. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund aus Steuermitteln. Die sogenannte Kindererziehungszeit beträgt bei Geburten ab 1992 drei Jahre. Sie werden also in den ersten 36 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes so gestellt, als hätten sie durchschnittliche Rentenbeiträge eingezahlt. Die aktuelle Rentenzahlung würde dafür z.Zt. rd. 78,- € betragen, wie gesagt, ohne eigene Beitragszahlung.

Darüberhinaus wird Ihnen die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes als Versicherungszeit berücksichtigt. Diese ist z.B. für vorzeitige Rentenansprüche von Bedeutung.

2 Antworten

Ossiam 11.09.2007 | 07:26
Hallo, es ist tatsächlich so wie Sie es auch schon wissen.Solange wie Sie von der AfA Existenzgründerzuschuß erhalten,sind Sie in der RV Pflichtversichert.Da Sie aber bereits Ihre Selbstständigkeit abgemeldet haben ist es dringend zu empfehlen,diese Abmeldung auch bei der AfA vorzulegen damit dort die Zahlung des Existenzgründerzuschusses beendet werden kann.Die RV-Pflicht endet mit der Abmeldung durch die AfA. Haben Sie Ihr Kind geboren sind Sie durch die Kindererziehungszeit /Berücksichtigungszeit wieder Rentenversichert. mfG
Jessicaam 11.09.2007 | 11:23
Was meinen Sie damit: "Durch Kindererziehung entsteht regelm. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung." Renten-Pflichtbeiträge muss ich doch während dieser Zeit nicht entrichten, solange ich mich ausschließlich ums Kind kümmere und keiner anderen Tätigkeit nachgehe, oder? Vielen Dank!
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