Ende Teil-EMR auf spätere EMR und Altersrente bei zwischenzeitlichen Job
Hallo User Faites vos jeux,
bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente wird eine Hochrechnung auf ein Lebensalter von 63 oder höher (je nach Rentenbeginn) durchgeführt. Diese Hochrechnung ist die Zurechnungszeit. Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter im Durchschnitt, wie bisher, weitergearbeitet.
Die Zeiten des Rentenbezuges werden erst bei einer späteren Altersrente oder wieder bewilligten Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Ob es sich der Rentenbezug sich auf die neue Rentenhöhe auswirkt, kann so nicht beantwortet werden.
Die Entgeltpunkte, die Sie bereits für den erstmaligen Rentenbezug „verbraucht“ haben, fallen nicht weg. Sie werden auch ein einer neuen Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente weiterhin berücksichtigt.
Die Entgeltpunkte für den Rentenbezug ermitteln sich aus dem Durchschnitt aller Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung. So wie Sie in Ihrem Beispiel gerechnet haben, geht es leider nicht. Es kann sein, dass Sie bis zum Leistungsfall im einen Entgeltpunkt pro Jahr erwirtschaftet haben. Aber Sie haben nicht von Beginn an diesen Entgeltpunkt gehabt, z.B. durch Berufsausbildung oder Kindererziehung. Dadurch kann der Durchschnitt sogar weniger als die von Ihnen genannten 0,5 Entgeltpunkte sein. Bei der Ermittlung der Entgeltpunkte für den Rentenbezug kommt es nicht auf die Art der Rente, sondern nur auf die Dauer des Rentenbezuges an.