Hallo Gaby ,
Erwerbsminderungsrenten auf Dauer werden längstens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze geleistet. Danach erfolgt eine Umwandlung in die Altersrente von Amts wegen. Sofern eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren vorliegt, kann Ihr Ehemann frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres selbst einen Umwandlungsantrag in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen. Ist er vor dem 17.11.1950 geboren und lag die Schwerbehinderung von mindestens 50% bereits am 16.11.2000 vor, so kann er die Altersrente wegen Schwerbehinderung sogar abschlagsfrei erhalten. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, wird bei Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres ein Rentenabschlag von 10,8% vorgenommen.