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Endlich!! Erwerbsminderungsrente unbefristet!

von Gaby12.08.2008 | 17:59
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4 Antworten

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Hallo zusammen, der ein oder andere erinnert sich vielleicht. Ich hatte versprochen den Ausgang der Angelegenheit zu "melden". Es ging um meinen Mann, der im Juli 2007 eine rückwirkende EWR ab 2005 - befristet bis 31.05.2008 erhielt (erstritten vor dem Sozialgericht). Im Dezember 2007 hatten wir die "Entfristung" bzw. Verlängerung beantragt. Die Entscheidung der DRB hat sich bis zur letzten Woche hingezogen. Die Rente wurde nun endlich "auf unbestimmte Dauer" bewilligt. Davon wir mein Mann zwar nicht gesünder - aber die nervliche Belastung durch die Ungewissheit in Bezug auf die Zukunft ist nun vorbei. Man kann zwar keine großen Sprünge machen, aber man weiss, was man hat... Wir sind soooo froh! Eine letzte Frage hätt ich noch. Im Bescheid steht '"Anspruch bis längstens 2019 (Regelaltersrente 65 Jahre). Mein Mann ist schwerbehindert (80%). Tritt dann nicht die Altersrente mit 60 Jahren in Kraft? Viele Grüße an alle Leser und "daumendrück" sowei gute Nerven für alle, die noch mittendrin stecken. Aber besser noch ganz viel Gesundheit! Gaby

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gaby ,

Erwerbsminderungsrenten auf Dauer werden längstens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze geleistet. Danach erfolgt eine Umwandlung in die Altersrente von Amts wegen. Sofern eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren vorliegt, kann Ihr Ehemann frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres selbst einen Umwandlungsantrag in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen. Ist er vor dem 17.11.1950 geboren und lag die Schwerbehinderung von mindestens 50% bereits am 16.11.2000 vor, so kann er die Altersrente wegen Schwerbehinderung sogar abschlagsfrei erhalten. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, wird bei Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres ein Rentenabschlag von 10,8% vorgenommen.

3 Antworten

Schadeam 12.08.2008 | 18:41
da sich an der Rentenhöhe vermutlich nichts ändern wird, ist es eigentlich egal ab wann die Rente Altersrente heißt. Sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen, können Sie natürlich die AR für Schwerbehinderte beantragen.... schaun wir mal was für Gesetze zwischen 2014 und 2019 existieren;-))
Schiko..am 12.08.2008 | 19:20
Allen respekt, endlich jemand der das versprochene ein- löst und über das vergangene berichtet. Ganz gleich, ob dies positiv oder negativ ausfällt. MfG.
rickieam 12.08.2008 | 23:06
Da freue ich mich für sie beide sehr, das all diese Aufregung ein Ende hat und sie sich entspannt ihr Leben gestalten können. Es ist nur traurig, das immer so ein Stress im Vorfeld angesagt ist. Keine Ahnung,was die DRV damit bezweckt. Alles Gute Ihnen beiden MfG rickie
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