Nachdem Sie am 03.01.2014 begutachtet wurden, dürfte das Gutachten der Verwaltung innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Abfassung durch den Gutachter vorliegen. Sofern keine weitere medizinische Erhebungen erforderlich sind und Ihre Akte dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden muss, wird Ihnen dessen Entscheidung nach weiteren 4 bis 6 Wochen schriftlich vorliegen.