bei Bezug der Witwenrente, wenn beide Ehepartner privat
versichert waren? Falls mir jemand dazu antworten möchte,
schon mal vorab vielen Dank.
Was heißt "entfällt"? Natürlich, bei der Witwenrente ist NUR das KV-Verhältnis der Witwe maßgebend.
Danke für die schnelle Antwort!
Es hätte ja auch sein können, das hier die gleiche Regelung gilt, wie für gesetzlich/freiwillig Versicherte.
Wobei es schon grenzwertig ist für einen Verstorbenen
weiterhin KV + PV mitzubezahlen. Was für eine merkwürdige
Situation einer Solidargemeinschaft, die auch für verstorbene Ehegatten/gattinnen geschaffen wurde.
Für den verstorbenen Ehemann müssen auch keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlt werden.
Aber für die Witwenrente, die SIE erhalten müssen Beiträge an die KV abgeführt werden.
Es hätte ja auch sein können, das hier die gleiche Regelung gilt, wie für gesetzlich/freiwillig Versicherte.
Wobei es schon grenzwertig ist für einen Verstorbenen
weiterhin KV + PV mitzubezahlen. Was für eine merkwürdige
Situation einer Solidargemeinschaft, die auch für verstorbene Ehegatten/gattinnen geschaffen wurde.
Wie kommen Sie denn auf diese absurde Idee?
Ein VERSTORBENER Versicherter - egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert - musste noch nie KV-Beiträge zahlen, sondern nur die/der Hinterbliebene!!!
Wobei es schon grenzwertig ist für einen Verstorbenen
weiterhin KV + PV mitzubezahlen. Was für eine merkwürdige
Situation einer Solidargemeinschaft, die auch für verstorbene Ehegatten/gattinnen geschaffen wurde.
Also wenn Sie tatsächlich Krankenkassenbeiträge für Ihren verstorbenen Gatten bezahlen müssen, sollten Sie sich schleunigst beschweren.
Ich muss nur KV-Beiträge von meiner eigenen Altersrente und von meiner Witwenrente bezahlen.
Zwei Einkommen = zwei mal ca. 7 Prozent KV-Beitrag.
So ist es bei Arbeitnehmern mit mehreren Jobs auch.
Warum andauernd einige Leute ihre Witwenrente für die Altersrente ihres verstorbenen Gatten halten, habe ich noch nie verstanden....
Ich verstehe die Fragestellung irgendwie nicht so richtig.
Sollten beide Ehepartner privat krankenversichert gewesen sein, müsste die Witwe doch froh sein, dass sie zu beiden Renten nen Zuschuss zu ihren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung bekommt (wird zwar normalerweise nur zu einer Rente gezahlt, bei der Bemessung werden aber beide Renten berücksichtigt). Oder finden Sie das als Witwe ungerecht und würden gerne auf diesen Anteil des Beitragszuschusses verzichten? Das können Sie natürlich gern tun, eine einfache Erklärung gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger reicht da.
Die Einkommensverhältnisse sind einer privaten Versicherung übrigens sch...egal. Sie zahlen dort die versicherte Leistung, egal ob sie lediglich 500,- EUR eigene Rente oder insgesamt 4000,- EUR eigene Rente + Witwenrente + weitere Einkünfte haben!
versichert waren? Falls mir jemand dazu antworten möchte,
schon mal vorab vielen Dank.
Hallo Fragende Witwe,
wer tot ist/Ehepartner, kann nicht mehr zu Beiträgen für eine PKV herangezogen werden - ohne PKV-Leistungsanspruch auch keine Beiträge mehr ;-)
Vielleicht sollten Sie ihre Frage präziser stellen (privat oder doch freiwillige KV in der gesetzlichen KV gemeint?) - wenn es um den Beitragszuschuss für Ihre Rente und die Witwenrente geht.
Wenn Sie weiterhin selbst PKV-versichert sind, hat Ihnen @egal (der Erste) schon die richtige Antwort gegeben: Sie erhalten den Beitragszuschuss für beide Renten/komplett zur Witwenrente, ausgezahlt.
Gruß
w.
Soweit ich Ihre Frage richtig verstanden habe, ist Folgendes anzumerken:
Wenn Sie eine Witwenrente beziehen und privat krankenversichert sind, wird bei Renteneintritt geprüft, ob Sie selber die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Dieses prüft die Krankenkasse. Voraussichtlich dürfte dieses bei Ihnen nicht der Fall sein, so dass ein Anspruch auf Beitragszuschuss zu prüfen ist. Hierbei wird geprüft welche Aufwendungen Sie selber und alleine (!) in der privaten Krankenversicherung aufbringen müssen. Der Zuschuss beträgt rein rechnerisch 7,3 % Ihrer Rente.
Sofern Sie daneben noch eine eigene Altersrente erhalten, ist die Zahlung eines Gesamtbeitragszuschusses zu prüfen.
MfG
Ich bin als Rentner PKV versichert meine Ehefrau GKV.
Was muß meine Frau an Beiträgen des Verstorbenen zahlen wenn sie die Witwenrente erhält.
Ich bin als Rentner PKV versichert meine Ehefrau GKV.
Was muß meine Frau an Beiträgen des Verstorbenen zahlen wenn sie die Witwenrente erhält.
Ich bin als Rentner PKV versichert meine Ehefrau GKV.
Was muß meine Frau an Beiträgen des Verstorbenen zahlen wenn sie die Witwenrente erhält.
Nochmal genau gefragt - beide Rentner:
Frau GKV und Mann PKV. Mann Zahlt egal wie hoch seine Rente ist 800€ an die PKV im Monat. Er erhält von der DRV ca. 160€ Zuschuss für seine PKV
Jetzt stirbt der Mann!
Muss seine Frau
- die PKV weiter bezahlen aus der Witwenrente?Wenn ja wie hoch?
- oder muss die Frau 7% aus 160€ Zuschuss bezahlen an die GKV?
- oder muss die Frau jetzt plötzlich 7% aus der Witwenrente an die GKV zahlen?
- oder muss die Frau nichts an die GKV und PKV bezahlen? Kann in unserem Sozialstaat nicht sein!!!
- was muss die Witwe an Krankenversicherung aus der Witwenrente an wen zahlen?
(in der GKV zahlt der Hinterbliebe auch für die Höhe der Witwen/Witwerrente KV für den verstorbenen Partner - das ist Fakt!!)
Auch für die Witwenrente ist ein KV-Beitrag zu zahlen.
Klar.
Aber nur für die eigenen Krankenversicherung und nicht für die des verstorbenen Partners.
Also: Frau zahlt für eigene Rente und Witwenrente den GKV-Beitrag zur Hälfte, die andere Hälfte übernimmt der RV-Träger (oder übernehmen die RV-Träger, falls die Witwenrente von einem anderen Träger gezahlt wird).
Klar soweit?
Einem toten Mann greift auch eine PKV nicht mehr in die Taschen.
Das ist ja schon sehr interessant hier, aber meine Frage ist leicht anders.
Beide Ehepartner sind privat Krankenversichert und noch keine Rentner.
Die Ehefrau erwartet eine kleine Rente von vielleicht 500€. Der Ehemann 3000€.
Bekommt die Frau nun nur auf Basis dieser 500€ einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung?
Es wird noch andere Einkünfte geben die ja meines Wissens spätestens bis wir in Rente gehen alle sozialversicherungspflichtig sein werden. Wird das dann alles irgendwie mit einberechnet und meine Frau bekommt dann einen entsprechend höheren Zuschuss?
Oder anderes gefragt: Bekomme ich je mehr ich im Alter Einkünfte habe ein umso höheren Zuschuss zu meiner/unseren Krankenversicherung?
Beide Ehepartner sind privat Krankenversichert und noch keine Rentner.
Die Ehefrau erwartet eine kleine Rente von vielleicht 500€. Der Ehemann 3000€.
Bekommt die Frau nun nur auf Basis dieser 500€ einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung?
Es wird noch andere Einkünfte geben die ja meines Wissens spätestens bis wir in Rente gehen alle sozialversicherungspflichtig sein werden. Wird das dann alles irgendwie mit einberechnet und meine Frau bekommt dann einen entsprechend höheren Zuschuss?
Oder anderes gefragt: Bekomme ich je mehr ich im Alter Einkünfte habe ein umso höheren Zuschuss zu meiner/unseren Krankenversicherung?
Die DRV zahlt den Zuschuss basierend auf der Bruttorente. Also 7,3 % von den 500 Euro => 536,50 Euro sind dann der Zahlbetrag inkl. Zuschuss. Das sonstige Einkommen ist für diese Berechnung uninteressant und wird n i c h t mit einbezogen.
Die DRV schreibt dazu auf ihrer Webseite:
"Der Zuschuss errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer Rente. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich ergibt, wenn der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 14,6 Prozent auf den Zahlbetrag Ihrer Rente angewendet wird, also 7,3 Prozent Ihrer Rente. Hinzu kommt ein erhöhter Beitragszuschuss in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt."