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Experten-Antwort

Entfernung zur Ambulanten Rehaklinik

von Daniel Plasse31.01.2014 | 11:49
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5 Antworten

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Guten Tag! Ich habe mir vor 6 monaten bei einem Sportunfall das vordere kreuzband gerissen und einen Teil des Aussenmeniskus abgerissen ( Korbhenkelabtrag ) Nun wurde mir nahe gelegt eine ambulante Reha zu beantragen. Gesagt getan. Jetzt habe ich die Info bekommen das ich eine Stationäre Reha antreten soll, was aber überhaupt nicht zur Debatte und mir auch nicht recht ist. Denn mein behandelner Arzt und der Medizinische Dienst der Krankenkasse haben in Ihren Berichten ausdrücklich eine ambulante Reha empfohlen. Nun habe ich gefragt warum ich eine Stationäre Reha bewilligt bekomme weil kein ambulantes Rehazentrum bei mir in der Nähe ist. Nun frage ich mich wie weit darf denn so ein ambulantes Rehazentrum von meinem Wohnort entfernt sein? Das muss ja irgendwo geregelt sein. Ich danke im vorraus schonmal für die antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Plass,

bei Rehabilitationsmaßnahmen ist es allgemeine Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung, bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 30 km zwischen dem Wohnort und der Rehabilitationseinrichtung die Rehabilitationsmaßnahme in der Regel stationär durchzuführen. Denn bei dieser Entfernung wäre bei einer ambulante Durchführung der Erfolg der Maßnahme durch die Belastung des täglichen Wegeaufwands fraglich. Darüber hinaus kommt es bei der individuellen Entscheidung für eine ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahme immer auf die Diagnosen und sonstigen Umstände im Einzelfall an. Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären.

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4 Antworten

Nick L. Beckam 31.01.2014 | 12:01
Nein, ist es m. W. nicht. Die Entfernung sowie der zurückzulegende Weg und der Aufwand müssen nur (zeitlich und wirtschaftlich) verhältnismäßig und möglich sein und dürfen dem Behandlungserfolg nicht im Wege stehen. Das scheint in Ihrem individuellen Fall wohl nicht gegeben zu sein, wie ich vermute.
Daniel Plasseam 31.01.2014 | 14:12
Hallo schonmal danke für die Antworten... Dann werde ich wohl mal ein widerspruch einlegen denn das rehazentrum liegt nur 30min Fahrweg von mir entfernt und fällt damit glaube ich noch in das passende Schema. Allerdings ist natürlich die frage Wielange die Bearbeitung dauert da ich bereits am 11.02.14 die stationäre Reha antreten soll... Gruß Daniel Plasse
KSCam 31.01.2014 | 14:36
Niemand zwingt Sie zu etwas, letztlich entscheiden Sie. Ob es sinnvoll ist, deswegen in den Widerspruch zu gehen, die stationäre Reha saussen zu lassen und vielleicht in 6 Monaten "gewonnen" zu haben, wenn die Reha gar nicht mehr nötig ist, sollten Sie sich gut (auch mit Ihren ärtlichen Beratern) überlegen. Ist die stationäre Reha wirklich ein so großes Drama? Hilft die sofortige Reha, die In 11 Tagen beginnt? Gehts vielleicht nur ums Prinzip? Das und ähnliches müssen Sie sich überlegen - es geht um Ihre Gesundheit. Was medizinisch sinnvoll ist weiß kein Forumsteilnehmer.
Daniel Plasseam 31.01.2014 | 14:47
Ja das ist die frage... Natürlich wird die stationäre Reha mir helfen... Aber der Behandlung habe ich stationär nie zugestimmt weil ich es schon hasse mal eine Nacht in einem Krankenhaus schlafen zu müssen. Ich habe dem Arzt eigentlich nur beigepflichtet weil er mich auf die ambulante Behandlung gebracht hat, ( ich wusste vorher gar nicht das sowas ambulant gemacht wird ) und sagte das man das hier bei uns im Ort machen kann und ich dann 4-6 Std Therapie habe und danach wieder "meinen weg " gehen kann bis zum nächsten Tag. Deshalb habe ich ja erst den Antrag auf ambulante Reha gestellt weil mir gesagt wurde das es den selben Effekt hat und eventuell sogar noch mehr da ich dann das was ich in Therapie umsetzen muss auch gleich zuhause bzw. im Alltag umsetzen kann.
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