Gibt es eine Höchstgrenze bei Anschlussheilbehandlungen?
Im vorliegenden Bescheid wurde die im Antrag genannte Wunschklinik abgelehnt, da es sich "um eine unverhältnismäßig große Entfernung" handeln würde.
Also eine direkte Höchstgrenze gibt es nicht. Aber die Reha-Einrichtung sollte schon in einer Entfernung liegen, die der Krankheit angepasst ist.
Da eine Anschlussheilbehandlung meist im Anschluss an eine Operation erfolgt, sollte die Reha-Einrichtung nicht gerade am anderen Ende von Deutschland liegen, damit das Reha-Ziel auch erreicht werden kann.
Somit ist die Ablehnung einer Wunscheinrichtung in weiter Entfernung durchaus möglich und nachvollziehbar.
Sollten Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit Widerspruch zu erheben.