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Experten-Antwort

Entgeldpunkte

von jo20.02.2014 | 21:51
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13 Antworten

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Hallo, wie werden beitragsfreie Zeiten (bin arbeitslos ohne Leistungsbezug) bei den Entgeldpunkten gewichtet. Erhöhen solche Zeiten die Rente ??? Danke jo

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jo,

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12 Antworten

Elliam 20.02.2014 | 22:14
Soweit ich weiß, gibt es für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit keine Entgeltpunkte. Die Anrechnungszeit hilft nur, die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen.
icham 20.02.2014 | 22:14
Hallo jo, direkt werden diese Zeiten derzeit nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet, aber die weitere Meldung bei der AfA und die Meldung dieser Zeiten an die DRV ist trotzdem nützlich: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… ich
GroKoam 21.02.2014 | 10:47
Aber sicher doch, für jeden Monat gibts 2 Entgeltpunkte.
Konrad Schießlam 21.02.2014 | 17:42
Hallo, wie werden beitragsfreie Zeiten (bin arbeitslos ohne Leistungsbezug) bei den Entgeldpunkten gewichtet. Erhöhen solche Zeiten die Rent Danke jo
Aber sicher doch, für jeden Monat gibts 2 Entgeltpunkte.
Was haben Sie von dieser An twort?? MfG.
joam 23.02.2014 | 23:20
Hallo, zu den Entgeltpunkten will ich doch nochmal nachhaken. Wie hoch ist der Entgeltpunkt bei Arbeitslosigkeit bei Meldung an die DRV ? Danke jo Hallo jo, direkt werden diese Zeiten derzeit nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet, aber die weitere Meldung bei der AfA und die Meldung dieser Zeiten an die DRV ist trotzdem nützlich: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… ich
Justineam 24.02.2014 | 08:59
Der Wert liegt bei 0,0 ;-) denn es gibt keine Entgeltpunkte bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
W*lfgangam 24.02.2014 | 22:22
Ich habe keinen Arbeitsplatz und das darf mir doch nicht auch noch zum Nachteil bei der Altersrente führen! Also, der Wert muss doch zwischen 0,1 bis 1,0 liegen ?
Der Wert liegt bei 0,0 ;-) denn es gibt keine Entgeltpunkte bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
...aktuell haben Sie Recht, für wesentlich frühere Zeiten verweise ich aufs SGB VI, vertieft in den Arbeitsanweisungen der DRV nachzulesen - Sie finden die passenden §§ ...von der Gesamtleistungsbewertung und dem 'Wert' dieser Zeiten dazu mal abgesehen ;-) Gruß w. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/
Justineam 25.02.2014 | 09:21
W*lfgang, sie sind spitze! Daumen hoch! Das mit der Grundbewertung und Vergleichsbewertung früherer Zeiten wusste ich schon, dachte mir aber, danach fragt jo nicht.
W*lfgangam 25.02.2014 | 21:30
Hallo Justine, natürlich war Jo's Frage auf aktulle Alo ohne LB gemünzt, insofern meine Antwort 'etwas' provozierend - give me five ;-) Gruß w.
Schießl Konradam 11.12.2014 | 13:05
SaschaK, bitte betrachten Sie dies als Er- gänzung und nicht als Kritik. 2014 71400 :vorerst 34857 Durchschnitts- verdienst 2,0484 EP( Entgeltpunkte zu 28,61 Rentenwert West Euro 58,60 Rente. Seit 2003 der niedrigste Wert in 2009 64800: 30879 2.0985 höchstmögliche EP.zu dieser Zeit 27,47 Rentenwert x 2.0985 57,65 Rente West. Nunmehr, da dynamisch 28,61 x 2.0985 60,04 Rentenwert, bitte nachrechnen. MfG.
Konrad Schießlam 18.02.2015 | 10:30
"Geht auch online" Damit ist gemeint-die Anforderung der Be- scheinigung-, und nicht, die Daten ablesen zu können. Kein falsches Forum, stellte fest, der aufgeführte "Anpassungsbetrag wird anders berechnet bei Zahlung der Mütterrente für 2014,als dies in der Zeitschrift" test" Nr.2/2015 dar- gestellt. Die CD kann dies auch nicht ausrechnen, bin schon gespannt wie sich das Finanzamt ver- hält. MfG.
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