Die "Obergrenze" ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge zur Rentenversicherung werden nur von einem Entgelt bis zu dieser Grenze gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern 69600 €, d.h. es sind für 2013 maximal 2,0428 Entgeltpunkte möglich.