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Experten-Antwort

Entgeldpunkte

von Babbel25.09.2013 | 10:54
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6 Antworten

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Moin, gibt es eigentlich eine Obergrenze für den jährlichen Entgeldpunkt ? In den letzten 5 Jahren immer über 2 ( max. 2,12.... ) Wenn es eine Obergrenze gibt müsste man ja, wenn diese erreicht ist, das weitere Einkommen in das Folgejahr schieben. Gruss Babbel

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die "Obergrenze" ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge zur Rentenversicherung werden nur von einem Entgelt bis zu dieser Grenze gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern 69600 €, d.h. es sind für 2013 maximal 2,0428 Entgeltpunkte möglich.

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5 Antworten

Anneam 25.09.2013 | 13:25
Wenn es eine Obergrenze gibt müsste man ja, wenn diese erreicht ist, das weitere Einkommen in das Folgejahr schieben.
Warum? Sie zahlen doch auch keine Beiträge oberhalb dieser Obergrenze = Beitragsbemessungsgrenze).
An deinem Leseverständnis musste aber noch feste arbeiten, kleine Noni
Babbelam 25.09.2013 | 14:47
Moin, erst mal danke für die Antworten. Eventuell habe ich es betreffs der Übernahme in das Folgejahr falsch formuliert. Nehmen wir an das jemand für Grundgehalt und umsatzbedingte Provision arbeitet. Wenn er also im laufendem Jahr aus diesen beiden Positionen den Betrag für die höchste Anzahl von Entgeldpunkten erreicht hat spricht ja nichts dagegen das man sich weitere erarbeitete Provisionen erst wieder ab Januar 2014 auszahlen lässt. Somit ist ja die Chance höher das man im kommenden Jahr wieder über 2 Punkte liegt. Es war nur nicht bekannt wo die Verdienst- Obergrenze für die maximale Punktzahl liegt. Gruss Babbel
MGam 25.09.2013 | 15:47
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit (2013) bei 69.600 EUR jährlich. Das heißt, dass für max. diese Grenze Entgeltpunkte erreicht werden können. Verdient jemand 100.000 EUR brutto erhält er für max. 69.600 EUR Entgeltpunkte und zahlt dann aber auch nur Beiträge aus 69.600 EUR.
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