Moin,
wenn der Versicherungsverlauf seit 1964 aus meiner Sicht stimmt und mir die letzte Renteninformation 73,..... Entgeltpunkte angibt kann man die Entgeldpunkte prüfen ob die Angabe stimmt oder kann man dies
nur akzeptieren ?
Gruss
Schrader
Moin,
wenn der Versicherungsverlauf seit 1964 aus meiner Sicht stimmt und mir die letzte Renteninformation 73,..... Entgeltpunkte angibt kann man die Entgeldpunkte prüfen ob die Angabe stimmt oder kann man dies
nur akzeptieren ?
Gruss
Schrader
Ansonsten können Sie "nur" darauf vertrauen, dass die Berechnungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung richtig programmiert sind. Warum sollte sonst ausgerechnet bei Ihrer Renteninformation, von den vielen Millionen, die Berechnung nicht stimmen?
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html
Wenn Sie meinen, ein "berechtigtes Interesse" oder "berechtigte Zweifel" zu haben, fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Doch auch diese Berechnung müssen Sie dann einfach glauben oder selbst nachrechnen.
Entgelt hat mit Geld orthographisch jedenfalls nichts zu tun, sondern kommt von "entgelten", "abgelten".
73 EGP, Glückwunsch zu dieser fetten Rente.
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