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Experten-Antwort

Entgeldpunkte

von Schrader04.03.2012 | 13:08
1643 Ansichten
3 Antworten

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Moin, wenn der Versicherungsverlauf seit 1964 aus meiner Sicht stimmt und mir die letzte Renteninformation 73,..... Entgeltpunkte angibt kann man die Entgeldpunkte prüfen ob die Angabe stimmt oder kann man dies nur akzeptieren ? Gruss Schrader

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Uuuuups“ wird zugestimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Uuuuupsam 04.03.2012 | 17:46
Ja, das können Sie gerne. Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, die Entgelte alle selbst in Entgeltpunkte umzurechnen, ... Ansonsten können Sie "nur" darauf vertrauen, dass die Berechnungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung richtig programmiert sind. Warum sollte sonst ausgerechnet bei Ihrer Renteninformation, von den vielen Millionen, die Berechnung nicht stimmen? Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html Wenn Sie meinen, ein "berechtigtes Interesse" oder "berechtigte Zweifel" zu haben, fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Doch auch diese Berechnung müssen Sie dann einfach glauben oder selbst nachrechnen. Entgelt hat mit Geld orthographisch jedenfalls nichts zu tun, sondern kommt von "entgelten", "abgelten".
Tomam 04.03.2012 | 19:16
73 EGP, Glückwunsch zu dieser fetten Rente.
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