Es tut mir leid, dass ich mit meinen Fragen so einen Disput ausgelöst habe.
Die Rentenberechnung bzw. deren Gesetzgebung ist für mich leider immer noch ein bisschen ein Buch mit sieben Siegeln, aber trotzdem sehr spannend.
Um etwas mehr Klarheit in die Sache zu bringen nachfolgend ein paar Daten, warum ich überhaupt diese Frage gestellt hatte:
In meiner Rentenauskunft habe ich u. a. folgendes gefunden:
Überschrift: "Entgeldpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten"
Zeiten beruflicher Ausbildung von August 1971 - Juli 1974,
36 Monate á 0,0833 EP = 2,9988 Punkte
berücksichtigte Entgeldpunkte - 1,0771 Punkte
Entgeldpunkte zusätzlich = 1,9217 Punkte
Die Ausbildung war aber nur 30 Monate, die 1,0771 Punkte stammen aus den 6 Monaten nach der Ausbildung.
Diese zusätzliche EP tauchen aber nirgendwo in der Gesamtbewertung auf.
Unter der Überschrift "Bewertung beitragsgeminderter Zeiten"
finde ich dann:
Monate mit Beitragszeiten für nachgewiesene berufliche Ausbildung:
August 1971 - Januar 1974 - 30 Monate
maßgebender Wert 0,1474 x 75 : 100 = 0,1106
höchstens 0,0625
0,0625 Entgeldpunkte x 30 Monate = 1,8750 Punkte
abzüglich der bereits für diese Zeiten
berücksichtigten Entgeldpunkte = 0,6333
zusätzliche Entgeldpunkte für diese
beitragsgeminderten Zeiten 1,2417 Punkte
Diese Zahl (Punkte) finde ich dann wieder unter "Summe der Entgeldpunkte" wo sie dann zu den EP für Beitragszeiten zugeschlagen werden.