Hallo ubh,
Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, dem nach der Aufteilung insgesamt begünstigten Ehepartner möglichst eine eigenständige, von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen. Es sollen für demjenigen keine Nachteile entstehen, der während der Ehe nur stundenweise gearbeitet hat, um beispielsweise Kinder zu erziehen und den Haushalt zu führen.
Heiratet ein Ehepartner später erneut, bleibt der Versorgungsausgleich aus der vorherigen Ehe bestehen.