Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael Schein,
der Beitrag von RFn nennt die gesetzliche Grundlage für die Bewertung der Beitragszeiten aufgrund von Wehrdienst im Beitrittsgebiet. Eine andere Bewertung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Hallo Michael Schein,
die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Wehr- oder Zivildienst ist in § 166 Sechstes Sozialgesetzbuch geregelt.
Für Wehr- oder Zivildienstzeiten seit dem 01.01.2000 werden für diese Zeiten nur noch Entgeltpunkte i.H.v. 60 % der mtl. Bezugsgröße ermittelt.
Für den von Ihnen genannten Zeitraum erfolgt eine Bewertung mit 100 % des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Jahres (1 Entgeltpunkt).
Eine andere Bewertung kann durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht vorgenommen werden.
Hallo Tom Whoist, Sie erklären mir und auch all den anderen hier, worin die Benachteiligung besteht?! Oder meinen Sie, Ihr Lehrherr hätte Sie anschließend in den ersten 1,5 Jahren bereits zum Chefverdiener des Kombinat gemacht? Hey ...den Gesellen möchte ich sehen, der in seinem Wirken am Nobelpreis gekratzt hat - rein verdienstmäßig - da hätte man Sie schon vor der NVA/Wehrdienst für höhere 'Zwecke' aussortiert ;-) Gruß w. ...erst Nachdenken, was verloren/ausgeglichen wird - um welchen zeitmäßigen Ausgleich es geht!Von 1964-65 habe ich meinen 18-monatigen,gesetzlichen Wehrdienst abgeleistet.0.75 Entgeldpunkte/Jahr bekom- me ich nur.Nach meinem Durchschnitts- verdienst über viele Jahre müßten es ca.1,6 Punkte/Jahr sein. Lt Entscheidung des Bundesferfassungsge- gericht v.9 01.2006-1BvR 756/96 muß ich rentenrechtlich so gestellt werden ,daß es keine Nachteile für mich gibt.Finde ich auch, daß hier 1,6 Punke für das Jahr angesetzt werden müssen. 0,75 Punkte bedeudet eine Benachteiligung und auch Geringschätzung des Wehrdienstes. Der Staat bescheißt seine Staatsdiener doch auch nicht. Aber mit Wehrpflichtigen scheint er es machen zu können.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.