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Experten-Antwort

Entgeldpunkte NVA

von Michael Schein27.01.2011 | 14:46
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von 1964-65 habe ich meinen 18-monatigen,gesetzlichen Wehrdienst abgeleistet.0.75 Entgeldpunkte/Jahr bekom- me ich nur.Nach meinem Durchschnitts- verdienst über viele Jahre müßten es ca.1,6 Punkte/Jahr sein. Lt Entscheidung des Bundesferfassungsge- gericht v.9 01.2006-1BvR 756/96 muß ich rentenrechtlich so gestellt werden ,daß es keine Nachteile für mich gibt.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.01.2011 | 15:49

Hallo Michael Schein,

der Beitrag von RFn nennt die gesetzliche Grundlage für die Bewertung der Beitragszeiten aufgrund von Wehrdienst im Beitrittsgebiet. Eine andere Bewertung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Experten-Antwortam 27.01.2011 | 15:45

Hallo Michael Schein,

die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Wehr- oder Zivildienst ist in § 166 Sechstes Sozialgesetzbuch geregelt.

Für Wehr- oder Zivildienstzeiten seit dem 01.01.2000 werden für diese Zeiten nur noch Entgeltpunkte i.H.v. 60 % der mtl. Bezugsgröße ermittelt.

Für den von Ihnen genannten Zeitraum erfolgt eine Bewertung mit 100 % des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Jahres (1 Entgeltpunkt).

Eine andere Bewertung kann durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht vorgenommen werden.

10 Antworten

RFn am 27.01.2011 | 15:42
Das Gesetz sagt: § 256a SGB VI - Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet .... (4) Für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet geleistet haben, werden für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte, für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil zugrunde gelegt. ...
RFn am 27.01.2011 | 16:21
Laut der von Ihnen zitierten Entscheidung des BVG wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ausserdem ging es darin um Ersatzzeiten gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, die speziell für militärischen Dienst und Kriegsgefangenschaft in Verbindung mit dem II.Weltkrieg geschaffen wurden. Diese EZ hat jeder einberufene Landser erhalten. § 250 SGB VI - Ersatzzeiten (1) Ersatzzeiten sind Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Versicherungspflicht nicht bestanden hat und Versicherte nach vollendetem 14. Lebensjahr 1. militärischen oder militärähnlichen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht oder Wehrpflicht oder während eines Krieges geleistet haben oder aufgrund dieses Dienstes kriegsgefangen gewesen sind oder deutschen Minenräumdienst nach dem 8. Mai 1945 geleistet haben oder im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, .... -------------------------------------------------------- In den §§ 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes ist eindeutig aufgeführt, dass es nur um den Dienst in der Deutschen Wehrmacht, Teilgliederungen und anderen Organisationen des Dritten Reiches geht. --------------------------------------------------------- Wie Sie sehen, besteht hier keinerlei Zusammenhang zum Grundwehrdienst in der DDR.
Verbesserungsvorschlagam 27.01.2011 | 20:15
Sie haben nicht nur keinen Nachteil, sondern sogar einen unentgeltlichen Vorteil aus dem Wehrdienst, denn Sie bekommen für die 18 Monate Verteidigung des Vaterlands monatlich 30,60 EUR mehr Rente, ohne dafür einen Pfennig eigenen Beitrag in die Rentenkasse gezahlt zu haben. "Entgelt" kommt übrigens von "vergelten, entgelten" und hat mit "Geld" nichts zu tun.
issew am 28.01.2011 | 17:06
Und das Allerwichtigste: Das damals von Ihnen verteidigte Vaterland ist nicht identisch mit dem Land , das Ihnen heute dafür sogar eine Rente zahlt! Können Sie damit nicht zufrieden sein ?? Und dafür ein klein bißchen dankbar ??
Michael Scheinam 31.01.2011 | 13:08
Hallo W. Hiermit erkläre ich Ihnen und allen Anderen, ich bin Jahrgang 1939.Nach meiner 3-jähri- gen Lehrzeit arbeitete ich schon 7 Jahre als Geselle in einer PGH bevor ich meinen Wehr- dienst antrat.Auch in der DDR gab es Berufe mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten. Sie haben eben nicht den richtigen Beruf ge- wählt. Erst nachdenken und dann schreiben. Gruß Schein
W*lfgangam 31.01.2011 | 20:54
Hallo Michael Schein, ich wollte Sie weder Diskreditieren noch Ihre Tätigkeit/Lehre/Wehrdienst herabwürdigen. Wenn der Gesetzgeber oben sagt 'es gibt nur noch max. 75 % von 100' ...dann gilt das für alle mit diesen Zeiten. 99,9 % jubeln für diese Aufwertung, 0,1 % knirscht mit den Zähnen. Was meinen Sie, wie die frühere 'Sonderbewertung' der Zeiten bis 31.12.1964 hier aussah, welch fette Punkte es dafür gab - und wie es per gesetzlichem Federstrich Zug-um-Zug auf ein 'kleineres Niveau' abgeschmolzen wurde - sehen Sie es pragmatisch: durch die Lehre/Qualifizierung wurde Ihnen die Möglichkeit gegen, nach diesem Abschluss mehr Rente durch Einkommen abzuschöpfen, als wenn Sie weiterhin ohne Quali einfach so durchs Berufsleben getorkelt wären. Sie erkennen den Unterschied ? .., warum man Ihnen für die Lehrzeit 20 EUR 'abknöpft', aber folgend 200 - 400 EUR draufpackt ;-) Gruß w.
issewam 01.02.2011 | 09:03
So sind sie nun mal! Da ist jeder weitere Kommentar überflüssig!
Tom Woitsam 29.01.2011 | 19:24
Zitat von Michael Schein anzeigen
Finde ich auch, daß hier 1,6 Punke für das Jahr angesetzt werden müssen. 0,75 Punkte bedeudet eine Benachteiligung und auch Geringschätzung des Wehrdienstes. Der Staat bescheißt seine Staatsdiener doch auch nicht. Aber mit Wehrpflichtigen scheint er es machen zu können.
Nosferatuam 29.01.2011 | 19:43
Zitat von Michael Schein anzeigen
Papier ist geduldig, damit ist gemeint, das geschriebene Wort ist vielseitig interpretierbar. Ich würde nach meinem Rechtsempfinden auch sagen, daß hier der Durschnittswert des Verdienstes über die Jahre angesetzt werden muß, wenn keine Nachteile durch den militärischen Dienst entstehen sollen. Aber knappe Kassen, Ego-Spielchen verschiedener Politiker und Beamten ermöglichen es, daß man mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts praktischen machen oder verfahren kann wie man es gerade braucht. Im Grunde kann man sich das Bundesverfassungsgericht "schenken", die Politiker machen so oder so doch was sie wollen und wie sie es brauchen.
W*lfgangam 30.01.2011 | 22:42
Von 1964-65 habe ich meinen 18-monatigen,gesetzlichen Wehrdienst abgeleistet.0.75 Entgeldpunkte/Jahr bekom- me ich nur.Nach meinem Durchschnitts- verdienst über viele Jahre müßten es ca.1,6 Punkte/Jahr sein. Lt Entscheidung des Bundesferfassungsge- gericht v.9 01.2006-1BvR 756/96 muß ich rentenrechtlich so gestellt werden ,daß es keine Nachteile für mich gibt.
Finde ich auch, daß hier 1,6 Punke für das Jahr angesetzt werden müssen. 0,75 Punkte bedeudet eine Benachteiligung und auch Geringschätzung des Wehrdienstes. Der Staat bescheißt seine Staatsdiener doch auch nicht. Aber mit Wehrpflichtigen scheint er es machen zu können.
Hallo Tom Whoist, Sie erklären mir und auch all den anderen hier, worin die Benachteiligung besteht?! Oder meinen Sie, Ihr Lehrherr hätte Sie anschließend in den ersten 1,5 Jahren bereits zum Chefverdiener des Kombinat gemacht? Hey ...den Gesellen möchte ich sehen, der in seinem Wirken am Nobelpreis gekratzt hat - rein verdienstmäßig - da hätte man Sie schon vor der NVA/Wehrdienst für höhere 'Zwecke' aussortiert ;-) Gruß w. ...erst Nachdenken, was verloren/ausgeglichen wird - um welchen zeitmäßigen Ausgleich es geht!
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