Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente mit einer jährlichen Hinzuverdienstsgrenze von 6300.- €.
Durch eine Tariferhöhung werde ich diese Grenze überschreiten.
Wenn durch eine Entgeldumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge mein ausgezahltes Einkommen unter die 6300.- € sinkt... Frage: Wird diese Entgeldumwandlung als Einkommen angerechnet? )Also überschreite ich die Hinzuverdienstgrenze weiterhin? oder besteht durch Entgeldumwandlung die Möglichkeit weiterhin die Hinzuverdienstgrenze zu Unterschreiten?)
Vielen Dank schon jetzt für eine Beantwortung.
Gruß Susi
Hallo Susi,
der Entgeltbestandteil, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird, ist nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, soweit dieser 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (= 78.000,00 in 2018) der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt.
Wird ein höherer Betrag umgewandelt, stellt dieser Betrag beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar und ist somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente mit einer jährlichen Hinzuverdienstsgrenze von 6300.- €.
Durch eine Tariferhöhung werde ich diese Grenze überschreiten.
Wenn durch eine Entgeldumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge mein ausgezahltes Einkommen unter die 6300.- € sinkt... Frage: Wird diese Entgeldumwandlung als Einkommen angerechnet? )Also überschreite ich die Hinzuverdienstgrenze weiterhin? oder besteht durch Entgeldumwandlung die Möglichkeit weiterhin die Hinzuverdienstgrenze zu Unterschreiten?)
Vielen Dank schon jetzt für eine Beantwortung.
Gruß Susi
Hallo,
nach der Beitragsbessungsgrenze wäten das 3.120 jährlich. Also zusammen 9.420,00 Euro. Die Tariferhöhung macht das möglich. Aber Vorsicht! Ihre Erwerbsminderungsrente ist in höchster Gefahr!
Viel Glück.
Mfg