Eine betriebliche Altersvorsorge kann durchaus Vorteile haben:
Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Dies übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge für Sie ab.
Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder Ihr Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Unter Umständen gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten.
Beachten Sie aber auch, dass Sie von der späteren Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (bei gesetzlicher Krankenversicherung) sowie Steuern zahlen müssen. Grundsätzlich sind Ihre Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung in der Einzahlungsphase – zumindest in gewissem Umfang – steuerfrei, während Sie die spätere Betriebsrente voll versteuern müssen.
Schauen Sie sich hierzu auch gern nochmal die ausführliche Antwort des Experten an:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=20755
Wenn Sie Teilbeträge Ihres Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente umwandeln, ohne davon Sozialabgaben zu zahlen, fällt Ihre spätere gesetzliche Rente entsprechend geringer aus. Sie zahlen schließlich weniger Rentenbeiträge ein. Auch eine eventuelle Erwerbsminderungsrente fällt geringer aus. Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung verringert auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und Ihren Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sofern Sie unsicher sind wie Sie sich entscheiden sollen, empfehle ich Ihnen eine unabhängige Beratung bei den Verbraucherzentralen.