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Entgeldzahlungen während med.Reha

von Anni20.02.2009 | 10:29
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14 Antworten

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Hallo,meine frage ist ich habe eine med.Reha bekommen,bin zZ. Arbeitsunfähig und nach ausage des Arztes werde ich bis zum beginn der Reha auch bleiben,da werden auch die 6-Wochen die mir der Arbeitsgeber zahlt auch schon weg ich als Arbeitsunfähig aber in med.Reha!welches Entgelt wird da gezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung vor Beginn der Reha, zahlt zunächst die Krankenkasse Krankengeld. Mit Aufnahme des Heilverfahrens berechnet die Deutsche Rentenversicherung Ihr Übergangsgeld. Dafür schickt die Krankenkasse die notwendigen Berechnungsunterlagen, die schon für die Krankengeldberechnung verwendet wurden an die Rentenversicherung. Endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit oder nach Beginn der Reha, berechnet die Deutsche Rentenversicherung das Übergangsgeld direkt aus den Entgeltdaten des Arbeitgebers. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die mit Bescheidserteilung an Sie gesandten Formulare von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Eine Zuzahlung ist während des Bezugs von Übergangsgeld nicht zu leisten. Sollten Sie während der Reha noch Entgeltfortzahlung erhalten, können Sie sich von der Zuzahlung auf Antrag befreien lassen, wenn Ihr Entgelt bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Den notwendigen Antrag und die Tabelle mit den jeweiligen Grenzbeträgen für das Entgelt finden Sie bei den zum Bewilligungsbescheid mitgesandten Unterlagen.

13 Antworten

Jonasam 20.02.2009 | 12:02
Hallo Anni, ab Beginn der Reha erhalten Sie Übergangsgelg vom RV-Träger. Das ÜG wird nach Abschluss der Maßnahme an Sie gezahlt. Auf Wunsch können Sie auch eine Abschlagszahlung bekommen (z. B. nach 14 Tagen). Dies müssen Sie dem RV-Träger aber mitteilen. MfG Jonas
Anniam 20.02.2009 | 12:19
Hallo Jonas,danke für antw. kannst du mir noch vieleicht sagen ob ich von der Zuzahlung Höhe 10.Euro befreit bin?
Ahnungsloseram 20.02.2009 | 13:02
Wenn Übergangsgeld gezahlt wird, ist eine Zuzahlung nicht zu entrichten (§ 32 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VI)
Jonasam 20.02.2009 | 13:04
Hallo Anni, Sie müssen keine Zuzahlung leisten, da Sie Übergangsgeld bekommen. Wer Übergangsgeld bekommt, ist von einer Zuzahlungspflicht befreit. MfG Jonas
Anniam 20.02.2009 | 15:57
Hallo.Experte, ich habe das noch nicht ganz verst. muss leider noch ja nachfragen...nach welchen zeitraum endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ?sollte ich mich lieber gesundschreiben lassen vor der med. Reha? das möchte mein Arzt nicht der hat ja die Rehaunterlagen mir gegeben mit den(Worten machen sie es nicht! werde ich sie weiter nicht behandeln,sie wissen wie krank sie sind.)ja da hab ich es gemacht,obwohl ja mein Arbeitsplatz dadurch ja auf spiel steht,leider so ist es!!
Chrisam 20.02.2009 | 17:15
Wenn Sie sich kurz vor der Reha gesund schreiben lassen, bringt das recht wenig, den die Zeiten werden trotzdem auf die Entgeltfortzahlung angerechnet. Die Entgeltfortzahlung sind die 6 Wochen vom Arbeitgeber.
KSCam 20.02.2009 | 18:52
wenn Ihr Arzt Ihnen drastisch rät bis zur Reha nicht zu arbeiten, sollten Sie das sehr ernst nehmen. Aber es ist Ihr Risiko ob Sie den Rat des Arztes befolgen oder nicht....Sie tragen die gesundheitlichen Konsequenzen, die sich ergeben.
Anniam 21.02.2009 | 18:17
Wie werden die 6-wochen kalendarisch gezählt? Mo-So.? oder nur die Arbeitstage Mo-Fr. kann ich da von 42Tagen ausgehen´? wie ist das?
Chrisam 21.02.2009 | 20:20
Da werden die Kalendertage gerechnet.
Anniam 21.02.2009 | 22:34
Danke Chris ..das war mir nicht so klaar.das auch die sa+so ja dazu auch rechnnen! so ist das? die 42-Tage zahlt der Arbeitgeber- danach erst die Krankenkasse,so habe ich es verstanden!? wieviel Tage ist da die Krankenkasse da mit 1005 dabei? das möchte ich auch noch dich fragen !? bitte-danke-Anni
Anniam 21.02.2009 | 22:47
Sorry, natürlich ist es ,die frage-wie lange zahlt mir die Krankenkasse -das krankengeld? und in welcher Höhe? Netto ? das war nur ein tipfehler!!
KSCam 23.02.2009 | 17:33
wie wärs, wenn Sie dies Ihre Kasse fragen würden? - morgen früh gleich um 8 ein kurzes Telefonat und schon wissen Sie Bescheid!
Anniam 24.02.2009 | 00:28
na .......gut sie schlauer!!! warum geben sie die antwort?ich dachte das ich hier mit int.leuten komuniziere!!!!!!!!! leider sind sie es wohl nicht derjeniger!Sorry,das ist ja meine......sie können wohl sicher die richtige antw. oder?????? DANKE WERDE ES MACHEN!!
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