Bei einer Erwebsunfähigkeitsrente wurden mit Bescheid von 1998 Wehrdienstzeiten von 1962 bis 1964 mit einem Wert von 0,75 berechnet.
Mit der Umstellung auf die Altersrente werden diese Zeiten mit 1,0 bewertet.
Wie ist diese unterschiedliche Behandlung zu erklären?