(Manchmal ist es besser nichts zu finden...?)
Die Vorschriften können Sie einschließlich der Fristen in den §§ 44 ff. SGB X nachlesen.
In der Praxis gestaltet sich das so, dass Zeiten jederzeit nach dem aktuellen Stand der Unterlagen geändert werden können. Möglicherweise ist dafür ein längeres Verfahren notwendig (Anhörung und Bescheid, Aufhebung eines früheren Bescheides).
Repressalien haben Sie definitiv nicht zu erwarten.
In Deutschland können nicht nur Bescheide der Rentenversicherung nach ihrer Verbindlichkeit nochmals überprüft werden, wenn neue Erkenntnisse bekannt werden.
Bitte informieren Sie sich über die Änderungen in der Rentenhöhe, zum Beispiel auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.