Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entgeltersatzleistungen haben sich geändert, wie erfogt Neuberechnung

von Unterflur20.06.2011 | 22:29
5226 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe bereits EU-Rente. Meine Entgeltersatzleistungen wurden zu meinem Vorteil geändert per Gesetz. Seit 2007 erhalte ich Altersrente. Im Bescheid 2007 steht, dass die bisherigen EGP aus der EU-Rente 2000 höher waren und somit gelten. Wenn die Neuberechnung nur im Bescheid 2007 vorgenommen wird, ehalte ich nicht mehr. Wird es in 2000 und 2007 vorgenommen, erhalte ich 10 € mehr. Muß der Rententräger das in 2000 berücksichtigen? Danke bis bald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unterflur,

die geänderten Entgeltersatzleistungen wurden dem Rentenversicherungsträger von der Krankenkasse gemeldet. Die Neuberechnung der Rente erfolgt von Amts wegen. Die höhere Leistung ist längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Neuberechnung zu erbringen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Speziam 20.06.2011 | 23:14
Hallo Unterflur, der richtige Weg das herauszufinden, wäre eigentlich mit Ihren Falldaten bei der DRV nachzufragen. Gruß Spezi
Unterfluram 21.06.2011 | 07:46
Im Jahr 2000.Korrektur in 2011
Unterfluram 21.06.2011 | 08:35
Ergänzug Es handelt sich um Entgeltersatzleistungen hier Arbeitsunfähigkeit. Zeitraum fällt im Rentenbescheid unter Zurechnungszeit.
4. Etageam 21.06.2011 | 10:54
Hallo Unterflur! Na, da können Sie ja noch hoffen, dass der z.Zt.noch aktuelle Frühdienst- UND der ab dem Nachmittag eingesetzte Experte Ihnen die passende Antwort geben kann! Mit freundlichem Gruß 4. Etage
Unterfluram 22.06.2011 | 07:40
Danke für alle nützlichen Beiträge. Zusammenfassen bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen. Da Rentenbeginn am 16.12.1999 ist im Bescheid der Zeitraum der Entgeltersatzleistungen von 2000 nicht enthalten. Würde der Rententräger im Bescheid von 2007 (Regelaltersrente) die erhöhten Entgeltersatzleistungen berücksichtigen, bringt das keine Entgeltpunkte, die insgesamt höher sind als 2001. Somit zählen die erreichten EP von 2001 (Vergleichsbewertung) weiter. Es könnte sein, dass der Rententräger deshalb keinen anderen Bescheid erstellt hat. Aber dier Sachlichkeit wegen hätte es sich gehört, dass der versicherte eine Antwort erhält. Danke MfG
Sozialröchler?am 23.06.2011 | 23:13
Zitat von Unterflur anzeigenausblenden
Aber der Sachlichkeit wegen hätte es sich gehört, dass Sie die Fakten gleich so dargestellt hätten, dass man Ihre Frage hätte auch beantworten können. Die Berechnung ist zu Recht nur bei der Altersrente erfolgt, weil bei der Vorrente die hinzugekommenen Zeiten nach Eintritt des Leistungsfalls lagen. Eine Berechnung der Vorrente ist somit zu Recht nicht vorgenommen worden. Wenn der Rentenversicherungsträger das Erfordernis der Neuberechnung geprüft und festgestellt hat, dass keine Neuberechnung zu erfolgen hat, besteht m. E. auch kein Anlass für einen diesbezüglichen Bescheid von Amts wegen. Nur soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen (§ 44 SGB 10). Ein solcher Fall lag hier jedoch nicht vor, da die Leistung in zutreffender Höhe erbracht worden ist. Auf Anfrage wird eine entsprechende Auskunft zur Sache selbstverständlich erteilt und ist Ihnen ja offenbar auch zugegangen. Ich kann daher Ihre Nachfrage hier im Forum nicht verstehen. Welche zusätzliche Antwort haben Sie sich denn auf Ihren Beitrag erhofft?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026