Ein Altersteilzeitvertrag kann auch während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen abgeschlossenen werden.
Ggf. könnte es sein, dass besondere tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, dies in Ihrem Fall verbieten.
Um dieses arbeitsrechtliche Problem zu lösen, können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.