Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Entgeltersatzleistungsbezug bei Beginn der Altersteilzeitarbeit

von Johe27.11.2009 | 13:17
868 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
zur Zeit bin ich Bezieher von Krankengeld. Die Fristen für die Altersteilzeitvereinbarungen beim Land Hessen laufen aus. Eine Antragsverschiebung ist nicht möglich. Mein Arbeitgeber (Land Hessen) lehnt eine Altersteilzeitvereinbarungen bei bestehendem Bezug von Entgeltersatzleistungsbezug ab. Wie ist die Rechtssituation?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Altersteilzeitvertrag kann auch während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen abgeschlossenen werden.

Ggf. könnte es sein, dass besondere tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, dies in Ihrem Fall verbieten.

Um dieses arbeitsrechtliche Problem zu lösen, können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Letztlich wird Ihnen in dieser Frage kein Mitarbeiter der DRV weiterhelfen können.

Es ist im Forum auch nicht bekannt, seit wann Sie bereits arbeitsunfähig sind und wie lange Sie es noch sein werden.

So gesehen bliebe nur noch "relativ umgehend" wieder arbeitsfähig zu werden und dann bei bestehender Arbeitsfähigkeit zu versuchen noch im Dezember einen ATZ Vertrag zu realisieren.

Ob das allerdings eine realistische Option darstellt, hängt auch von Ihrem Gesundheitszustand ab.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Was heißt schon dienstverpflichtet?

Es gibt letztlich 2 Möglichkeiten:

Entweder daheim auf dem Sofa am Laptop Fragen beantworten oder den ganzen "wust" am nächsten Montag neben der normalen Arbeit in der Außenstelle neben dem Sprechtag abarbeiten.

Zudem ist alles eine Frage der Einstellung - schönes WE, allerdings bin ich nur bis Sa 14:59 Uhr dran

PS: Die Zugriffsrechte für die Experten sind nicht an Dienstzeiten gebunden; wer eine Kennung hat, kann sich rund um die Uhr einloggen - ob er sich das allerdings antut, wenn er gar nicht "eingeteilt" ist???

3 Antworten

Knut Rassmussenam 27.11.2009 | 13:31
Ein Vertrag sind zwei sich deckende Willenserklärungen, wenn eine Partei nicht will, dann kommt eben kein Vertrag zustande. Ein Zwang für den Arbeitgeber kann nur aus einem eventuellen Tarifvertrag oder betrieblicher "Übung" zustande kommen. Wegen der Pflicht zur Nacharbeit und dem Risiko für den AG, dass Sie die Arbeitsleistung gar nicht mehr erbringen können, kenne ich keinen Arbeitgeber, der in seiner solchen Situation ATZ anbieten würde. Ein rechtliches Verbot gibt es nicht.
Joheam 27.11.2009 | 13:47
Begründung ist ein Rundschreiben vom 9.3.2004, der Sozialversicherungsträger.Link: http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20040309-Alters… . Hier besonders Absatz 2.1.5 und 3.4.3. Danke für die Antworten
Wolfgangam 30.11.2009 | 21:25
...möcht ich eben Ihren Sofa-Laptop haben ?!! (Quadcore bitte mit Mobil-Ati 5890 ;-) ...ich muss mich immer im aufrechten Sitzen quälen ;-) > Antun ...wenn man sich dem Job verpflichtet fühlt und dabei auch son büschen 'Freude' sieht, die Umerkenntnissundmehrwissensaugenden zu erhellen - Einstellungsache, wie Sie sagen. Dass AußenstellenMA dafür rekrutiert wurden, wusste ich nicht - dachte, die sind ganz besonders in das Tagesgeschäft eingespannt *g Gönnen wir uns das helfende Geplauder - letztendlich schafft es Arbeit vor Ort vom Schreibtisch, ob DRV-Experten oder die paar Dutzend 'Nebenjobber' in privater oder dienstlicher Funktion ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026