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Entgeltpunkte

von Jochen23.07.2009 | 22:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei Berechnung der Erwerbsminderungsrente in 1995 hatte ich folgende Aufstellung bekommen: Entgeltpunkte für Beitragszeiten 19,2393 Entgeltpunkte für Beitragsfreie Zeiten 15,8467 zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten 0,4068 Summe der Entgeltpunkte = 35,4928 Zugangsfaktor 1,000 Bei Errechnung der Rente wurden nachträglich noch Beiträge erfasst, sowie die Umstellung von freiwilliger Versicherung in Pflichtversicherung nach einem geänderten Gesetz. Im Jahre 2000 kam dann eine Mitteilung das sich Änderungen ergeben und ich 36,7420 persönliche Entgeltpunkte hätte. Im Jahr 2001 dann eine Rentenauskunft mit Aufführung anderer Entgeltpunkte Entgeltpunkt für Beitragszeiten davon entfallen 1,7952 Entgeltpunkte auf Kindererzieheungzeitungen 19,2731 Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten 19,9433 zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten 1,9706 Summe aller Entgeltpunkte = 41,1870 Zugang 1,000 meine Rente wird aber aus 36,7420 bezahlt. Jetzt weshalb sind solche Unterschiede und wieso wurde soviel gerechnet ich blicke das nicht mehr! Vielleicht ist hier ein netter Mensch der mir das erklären kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort ist relativ einfach, auch ohne Beratungsstelle:

In Ihrer Rente sind Kindererziehungszeiten enthalten. Im Zeitraum der Kindererziehungszeiten haben Sie zeitgleich Beiträge bezahlt, zum Beispiel aus abhängiger Beschäftigung.

Bei Gewährung der Rente in 1995 gab es hier noch eine Verrechnung der Entgeltpunkte aus Kinder-erziehung mit den zeitgleich erworbenen Entgeltpunkten aus Beitragsleistung.

Im Jahre 2000 gab es nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundessozialgerichts eine geänder-te Rechtsauffassung: Entgeltpunkte aus Kindererziehung können mit den Entgeltpunkten aus Be-schäftigung addiert werden, maximal werden Entgeltpunkte analog der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Eine Verrechnung durfte nicht mehr stattfinden.

In 2001 haben Sie eine Rentenauskunft nach dem Rentenrecht aus dem Jahre 2001 erhalten, die allenfalls Aussagen über Ihre künftige Altersrente zulässt. An der Berechnung der aktuell gezahlten Rente ändert sich deswegen nichts; die basiert auf der Rechtsanwendung des Jahres 1995 in Zu-sammenhang mit dem BSG-Urteil. Vermutlich haben Sie nach Eintritt des Leistungsfalles der Er-werbsunfähigkeit noch weitere Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Beiträge finden erst bei einem folgenden Leistungsfall, zum Beispiel die Altersrente, eine entsprechende Berücksichti-gung.

2 Antworten

Rentenkingam 24.07.2009 | 08:18
Diese netten Menschen heissen Berater der deutschen Rentenversicherung und sitzen in Beratungsstellen in ganz Deutschland. 100 % ig auch direkt bei Ihnen in der Nähe. In einem Forum ist es natürlich logischerweise nicht möglich solch einen Sachverhalt zu eroieren.In einem persönlichen Gespräch unter Darlegung der maßgebenden Auskpnfte aus dem betreffenden Jahren und der Kenntnis Ihres individuellen Versicherungsverlaufes ist dies ohen Probleme in einer dieser angesprochenenen Stellen möglich. Ein schönes Wochenende!!
Antonam 24.07.2009 | 11:21
Aus Ihren 41,1870 Entgeltpunkten werden persönliche Entgeltpunkte bei denen bei Erwerbsminderungsrenten sozusagen 10,8 % abgezogen werden, weil sich der sogen. Zugangsfaktor vermindert.
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