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Entgeltpunkte

von Gerd,Hessen03.01.2007 | 09:13
3653 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, bin 59 Jahre alt (30.12.47) und arbeitslos,sowie nicht mehr arbeitslos gemeldet. Leistungen vom Arbeitsamt sind ausgeschöpft. Weitere Leistungen sind nicht mehr möglich, da meine Frau sehr gut verdient. Meine Entgeltpunkte belaufen sich auf 42,2624. Ab wann kann ich denn nun frühestens in Rente gehen und wie lange muß ich sie vorher beantragen? Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen Gerd aus Hessen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Sie kommen verschiedene Altersrenten in Frage, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. Über diese jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Renten können Sie sich unter dem Link: "Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Wichtig für Sie ist auf jeden Fall, dass Sie sich wieder arbeitslos melden, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur haben. Den Rentenantrag sollten Sie drei Monate vor Erfüllung der Voraussetzungen für Ihre Altersrente stellen.

2 Antworten

KSCam 03.01.2007 | 09:52
sofern Sie nicht schwerbehindert sind, ist die AR wegen Arbeitslosigkeit mit 62 die früheste in Frage kommende Rentenart. Ob Sie diese Voraussetzungen allerdings erfüllen (dazu müssen Sie u.a. arbeitslos gemeldet sein und bleiben), vermag ich nach Ihren Angaben nicht zu prüfen. Suchen Sie die nächste Beratungsstelle der RV auf und lassen sich beraten!
Ossiam 03.01.2007 | 11:52
Hallo Gerd aus Hessen,eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie erhalten wenn Sie nach dem 58.1/2 Lj.bis zum Beginn der Altersrente mindestens 364 Tg.arbeitslos gemeldet sind,in den vorangegangenen 10 Jahren mindestens 8 Jahre Pflichtversichert waren und 15 Jahre Wartezeit erfüllt haben.Also schnellstens wieder arbeitslos melden. Dann könnten Sie im Jan. 2010 eine AR wegen Arbeitslosigkeit erhalten oder Sie waren am 01.01.2004 arbeitslos und könnten dann mit dem vollendetem 60.Lj Ihre AR beanspruchen. Eine pers.Beratung ist dringend zu empfehlen
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