Entgeltpunkte errechnen sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt - Ihrem Bruttoverdienst. Bei der Rentenberechnung wird Ihr Bruttoverdienst Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt
aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als entgeltpunktwert des
entsprechenden Jahres bezeichnet. Damit ergibt
sich genau ein Entgeltpunkt, wenn Ihr persönliches
Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer
entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie
mehr Entgeltpunkte. Liegt es allerdings darunter, so
erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt
(zum Beispiel
0,9 Entgeltpunkte).
Das Durchschnittsentgelt
für das Jahr 2008 beträgt
30 084 Euro.