Nach meiner Erwerbsminderungsrente habe ich nun die Regelaltersrente beantragt. Beim Durchsehen des Rentenbescheides von 2003 habe ich festgestellt, dass im Versicherungsverlauf im Jahre 1964 einmal statt in meiner Lohnsteuerkarte(die ich noch habe) 1766,43 DM nur 1720,50 DM ausgewiesen sind. (für 3 Monate. Ansonsten ist mein Versicherungsverlauf von 1960 bis 2003 lückenlos und richtig. Muß ich dies nun melden oder ist das in Ordnung wenn ich dies weiterhin übersehe. Ich fürchte der Arbeitsaufwand, den ich dann auslöse, steht in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis was sich wahrscheinlich nicht dadurch verändern würde. Nur möchte ich auch wissentlich nichts falsch machen. Gruß Rhema
Hallo Rhema,
Sie können das getrost "übersehen".
Denn
1. ist das steuerpflichtige und das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt nicht immer identisch,
2. ist maßgebend, ob in der entsprechenden Versicherungskarte, in der das Entgelt eingetragen war und von der RV übernommen wurde, das gleiche Entgelt in Höhe von 1720,50 DM steht
und
3. haben die Versicherungskarten Beanstandungsschutz, dessen Frist längst abgelaufen ist.
Nur bei offensichtlichen Schreibfehlern kann dies noch berichtigt werden.
Abgesehen davon würde der Arbeitsaufwand tatsächlich in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Spaßhalber können Sie ja selbst anhand des vorliegenden Bescheides und der Entgeltpunkteberechnung ausrechnen, wieviel 0,0XXX Entgeltpunkte bei dem 45,93 DM höheren Entgelt herauskommen würden....
MfG Rosanna.