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Entgeltpunkte

von Rentner202320.10.2008 | 21:23
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage: Können Entgeltpunkte sinken? Bin seit ein paar Jahren selbständig und stelle fest, das in der jährlichen Renteninfo die Entgeltpunkte sinken. Da ich nicht mehr einzahle, haben sich die zu Grunde gelegten Beitragszahlen seit Jahren nicht verändert. Wie können also die Entgeltpunkte sinken?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die Renteninformation über die Höhe der bisher erworbenen Entgeltpunkte informiert, stellt sie die sich aus der Gesamtleistungsbewertung ergebenden Entgeltpunkte zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung dar. So werden z.B. gemäß § 263 Abs. 3 SGB VI Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung für höchstens drei Jahre auf 75 vom Hundert des Gesamtleistungsbewertung begrenzt, wenn die Auskunft vor dem 01.01.2005 erfolgte. In der Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2008 nimmt der Wert Monat für Monat in gleichmäßigen Stufen ab. Ab einer Auskunftserteilung Januar 2009 wird dann die Schul- oder Hochschulausbildung nicht mehr bewertet werden.

Wenn Sie solche Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung haben, dann müssen die bisher erworbenen Entgeltpunkte, bei sonst unveränderten Bedingungen, abnehmen.

4 Antworten

Schiko.am 20.10.2008 | 22:28
Sinken im sinne des wortes können entgeltpunkte nicht. In den informationen können auch EP. enthalten sein die nicht durch verdienst bzw. beiträge entstanden wird. Errechnet durch durschschnittswerte die sich im laufe der jahre verringern. Wegfall von jahren für schulzeiten die bisher EP. er- brachten. MfG.
Schiko.am 20.10.2008 | 22:44
Finden Sie nicht, dass Sie es etwas weit treiben mit Ihren verwirrenden Aussagen??? Armer Geist!
Schiko.am 20.10.2008 | 22:49
Unser verwirrter hat um 22:44 wieder zugeschlagen. Allenfalls könnte er das wort wird nach entstanden meinen es muss " entstanden sind" heißen. MfG.
-_-am 21.10.2008 | 12:13
Sicher sind nicht die Entgeltpunkte für geleistete Beiträge weniger geworden, sondern für besonders bewertete rentenrechtliche Zeiten. Der Gesamtleistungswert sinkt z. B., wenn Sie zunehmend mehr unbelegte Zeiträume zurücklegen. Die Gesamtleistungsbewertung ist die Berechnung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und für beitragsgeminderte Zeiten. Sie orientiert sich an der Summe der Beiträge und der Zahl der Monate, in denen Beiträge gezahlt wurden. Lücken im Versicherungsleben zählen dabei wie Beiträge mit dem Wert "Null" und wirken sich deshalb nachteilig auf die Rentenhöhe aus.
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