Um die Beiträge kurz zusammenzufassen:
Grundsätzlich bleibt die Rentenanwartschaft erhalten... wenn sich die Rentenberechnung bis Renten-beginn nicht mehr verändert.
Rein Versicherungsmathematisch betrachtet ist ein früherer Rentenbeginn, auch mit Abschlägen, tendenziell durchaus günstiger. In der Tat wäre es empfehlenswert diesen Aspekt in einem Bera-tungsgespräch bei einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung zu beleuchten.
Meines Wissens nach ist in einer heute ausgestellten Rentenauskunft/-Information bereits die Zeit bis zum Regelrentenalter im Gesamtleistungswert enthalten; somit würden weitere rentenrechtliche Zei-ten, sogar eine Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug, die Rente eher geringfügig erhöhen.