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Entgeltpunkte

von Hans25.07.2009 | 08:37
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4 Antworten

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Wenn ich die letzten Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn nicht mehr einzahle und in dieser Zeit noch keine Altersversorgung beantrage und erst mit dem regulären Alter in Rente gehe, bleiben dann die Entgeltpunkte erhalten oder gibt es trotzdem Abzüge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Beiträge kurz zusammenzufassen:

Grundsätzlich bleibt die Rentenanwartschaft erhalten... wenn sich die Rentenberechnung bis Renten-beginn nicht mehr verändert.

Rein Versicherungsmathematisch betrachtet ist ein früherer Rentenbeginn, auch mit Abschlägen, tendenziell durchaus günstiger. In der Tat wäre es empfehlenswert diesen Aspekt in einem Bera-tungsgespräch bei einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung zu beleuchten.

Meines Wissens nach ist in einer heute ausgestellten Rentenauskunft/-Information bereits die Zeit bis zum Regelrentenalter im Gesamtleistungswert enthalten; somit würden weitere rentenrechtliche Zei-ten, sogar eine Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug, die Rente eher geringfügig erhöhen.

3 Antworten

Schiko.am 25.07.2009 | 09:45
Im Grunde ja, es sei denn , durch die Durchschnittsbewertung bei Rentenbeginn ergeben sich zusätzlich andere Fakten. Natürlich profitieren die späteren EP. durch die jährlichen Rentenerhöhungen. Für 50 EP. waren es bis 30.6.09 a/ 26.56 1328 Bruttorente, ab 1.7. für die 50 EP. a/ 27,20 1360 Bruttorente, Eben, die 2,41 % Erhöhung aus 1328 um Euro 32 mehr. Dies ließe sich beliebig fortsetzen. Mit freundlichen Grüßen.
Chrisam 25.07.2009 | 09:32
Die Entgeltpunkte, die sie einmal erwirtschaftet haben, bleiben Ihnen erhalten. Abzüge haben Sie in diesem Sinne nicht. Wenn Sie aber vorzeitig in die Altersrente beziehen können, sollten sie das auf jeden Fall in Betracht ziehen. Ggf. suchen Sie mal eine Beratungsstelle der DRV auf.
LSam 25.07.2009 | 22:02
abgeleitet aus der gegenwärtigen Rechtslage ergeben sich für eine Zeit ohne Beschäftigung bis zum Beginn der Regelaltersrente keine Minderungen der bisher erworbenen Punkte. . Diese Aussage gilt aber nur für Entgeltpunkte, die man für erzielte Verdienste, für erzieltes Einkommen in den einzelnen Jahren erworben hat. . Geringe Differenzen plus wie minus kann es geben, wenn in der zugegangenen letzten Renteninformation für das zuletzt berücksichtigte Kalenderjahr die Berechnung auf Basiswerten beruhte, die nur als vorläufig gelten, im späteren Rentenbescheid dann aber mit den amtlichen Werten gerechnet werden. . Die Monate ohne Beschäftigung bis zum Regelaltersrentenbeginn hingegen sind eine Versicherungslücke und bewirken grundsätzlich eine Reduzierung des Gesamtleistungswertes. . Alle mit diesem Gesamtleistungswert zu berechnenden Sachverhalte - Monate beitragsfrei - Monate beitragsgemindert, erfahren dann eine geringere Bewertung, je nachdem, wieviel Monate davon im Versicherungsverlauf vorhanden sind. . Daraus abgeleitet ergibt sich für die Gesamtsumme Entgeltpunkte dann eine geringere Größe an Entgeltpunkten. . Das ist aber wohl noch das kleinere Übel. . Wichtig aus meiner Sicht ist, einmal rechnerisch die Ihnen verloren gehende monatliche Rente, auch wenn sie Minderungen enthält, für diesen Zeitraum mal als Summe zu ermitteln, die Sie ja einbüßen, weil Sie erst später und ohne Minderung gehen wollen und durch die Differenz dividieren, die Sie ab Regelaltersrentenbeginn mehr bekommen. . Beispiel: Mit 63 könnte ich gehen, habe bisher 43,0000 Entgeltpunkte (EP), Minderung um 7,2 %, verbleiben 39,9040 (EP). 39,9040* 27,20 (akt. Re-Wert West) = 1,085,39 € monatlich Brutto. In 24 Monaten bis Relgelaltersrentenbeginn entgehen Ihnen 26.049,36 € Bruttorente. . Ab 65 bleiben Ihnen die 43,0000 (EP) * 27,20 = 1169,60 € Brutto monatlich. Das Rentenplus beträgt 84,21€ Brutto. . 26.049,36 / 84,21 = 309 Monate benötigen Sie, um vom späteren Rentenbeginn zu profitieren. . Es rechnet sich nicht.
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