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Entgeltpunkte bei Arbeitslosigkeit

von timmy30.01.2010 | 15:54
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2 Antworten

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Ich habe folgende Frage: Bin seit 2009 arbeitslos. Gemeldetes Entgelt durch Arbeitsamt 35231 Euro. Daraus errechne ich 1,1409 EP. Gutgeschriebene EP: 0,8125. Habe allerdings einen durchs AA eine berufliche Weiterbildung gemacht. Wird diese Zeit anders bewertet? Wenn ja, kann ich für die berufl. Weiterbildung Anrechnungszeiten erwerben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beitragspflichtige Einnahme bei Arbeitslosengeldbezug sind 80 % des Einkommens, das der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegen hat. Ich nehme an, der Betrag, den Sie nennen, ist das zugrundeliegende Entgelt. Die Abweichung kann sich auch daraus ergeben, dass Sie vermutlich nicht das ganze Jahr 2009 arbeitslos waren. Die Zeiten von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind im Versicherungsverlauf getrennt ausgewiesen.

Ob neben der Beitragszeit für die Arbeitslosigkeit noch eine Anrechnungszeit wegen Ausbildung in Frage kommt, hängt von Art und Dauer der beruflichen Weiterbildung ab und wird nach Vorlage der Unterlagen von Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft. Geben Sie die Weiterbildung bei der nächsten Kontenklärung einfach an. Eine höhere Bewertung (und Rente) aufgrund einer Anrechnungszeit sollten Sie bei Arbeitslosengeldbezug jedoch nicht erwarten.

1 Antworten

LSam 30.01.2010 | 16:23
zu klären wäre, ob der Zeitraum der Meldung der AgfA an die DRV, auf den sich der Verdienst 35.231 € bezieht, identisch ist mit dem von Ihnen genannten Zeitraum, für den die 0,8125 gutsgeschriebenen wurden? . Anlage 2 und 3 Versicherungsverlauf ansehen und Meldung AgfA.
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